Alternativen suchen: Pflichten als Pendler

von Redaktion

Die Streiks im öffentlichen Personennahverkehr bedeuten für tausende Arbeitnehmer Stress pur. Wie in die Arbeit kommen, wenn die angestammten Busse, U-Bahnen oder Trams nicht fahren? Viele fragen sich: Darf ich ein Zuspätkommen mit dem MVG-Streik begründen? Das müssen die Pendler beachten: Grundsätzlich gilt, dass Arbeitnehmer selbst dafür verantwortlich sind, pünktlich im Betrieb anzukommen, sie tragen das sogenannte „Wegerisiko“. Heißt: Auch wenn Busse und Bahnen nicht fahren, dürfen Angestellte nicht einfach zu spät kommen. Darauf macht Volker Görzel vom Verband deutscher Arbeitsrechtsanwälte (VDAA) aufmerksam.

Wenn das Homeoffice keine Lösung ist, müssen Angestellte nach zumutbaren Alternativen suchen. Gibt es die Möglichkeit, mit der Bahn oder dem Auto zu fahren oder Fahrgemeinschaften mit Kollegen zu bilden? Auch das Taxi kann eine Alternative sein. Wer keine zumutbare Alternative nutzt und zu spät oder gar nicht zur Arbeit kommt, muss im Zweifelsfall mit Konsequenzen rechnen, heißt es vom VDAA. Hier gelte der Grundsatz „ohne Arbeit kein Lohn“. Wer also wegen eines Streiks zu spät oder im schlimmsten Fall gar nicht arbeitet, hat auch keinen Anspruch auf Bezahlung.AST

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