Nach Hunde-Rauferei: Halterin muss zahlen
Erst rauften die Hunde im Park, dann stritten sich ihre Besitzerinnen vor Gericht: Eine Frau aus München bekommt jetzt fast 3000 Euro an Schadenersatz und Schmerzensgeld, Sie hatte geklagt, weil sie sich verletzt hatte, als sie ihren eigenen Hund von den Tieren einer anderen Halterin hatte trennen wollen. Die Vierbeiner hatten miteinander gerangelt. Die Klägerin hatte sich am Knie und am kleinen Finger der rechten Hand verletzt, stornierte deshalb auch einen Urlaub. Deshalb machte sie Storno-Kosten von über 2100 Euro geltend, dazu „Schmerzensgeld in angemessener Höhe“. Das Gericht gab der Frau zum Teil Recht: Die Juristen sahen die Haftung zu zwei Drittel bei der Beklagten, jedoch auch zu einem Drittel bei der Klägerin. Hintergrund: Die Beklagte (ihre Hunde sind Rhodesian Ridgebacks) haftet aus juristischer Sicht schon allein dann automatisch, wenn die fragliche Gefährdung in der Natur des Tieres liegt.MM