Verkauf von Wiesn-Tischen ist illegal

von Redaktion

Immer heiß begehrt: ein Tisch in einem Wiesnzelt. © Schmidt

Für die Wiesnwirte ist es seit Jahren ein Kampf gegen Windmühlen. Sie versuchen mit viel Aufwand, den Weiterverkauf von Zeltreservierungen zu überhöhten Preisen zu unterbinden. Immerhin: Nun haben die Betreiber der Ochsenbraterei einen Sieg vor dem Landgericht München I errungen: Demnach darf eine Eventagentur künftig keine Tischreservierungen mehr in der bisherigen Form weiterverkaufen.

Die Zeltbetreiberin setzte im Vorfeld auf einen Kniff und orderte laut Gericht in einem Testkauf selbst über das Portal einen Tisch. Die Kosten beim Anbieter für die Zehn-Personen-Reservierung inklusive Verzehrgutscheine für die Wiesn 2024: 1729 Euro (Originalpreis: 597,80 Euro). Besonders dreist: Die Eventagentur wies darauf hin, beim Wiesn-Besuch im Zelt gegenüber den Bedienungen nicht zu erwähnen, dass man den Tisch käuflich erworben habe. Die Wirtin argumentierte: In den Vertragsbedingungen der ursprünglichen Reservierung sei ein Weiterverkauf über kommerzielle Händler oder Internetplattformen ausgeschlossen. Das Angebot der Eventagentur sei irreführend, denn der rechtliche Anspruch auf den reservierten Platz sei bei einem Wiederverkauf nicht mehr gegeben. Hinzu komme, dass bei viel höheren Verkaufspreisen der Ruf der Wirtin gefährdet sei. Die Ochsenbraterei hatte bereits 2021 in einem ähnlichen Fall Recht bekommen.NBA

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