Nachbarin und Klägerin Angelika Görgey.
Melanie Hammer kämpft für die Kita.
Der Projektträger will eine Kita einziehen lassen, eine Unterkunft für Geflüchtete ist vom Tisch.
Im Garten der Villa an der Beuerberger Straße könnten die Kinder in Zukunft spielen. © Martin Hangen (3)/dpa
Umgeben von mächtigen Bäumen steht sie da, die Stadtvilla in Solln. Im Inneren führt eine geschwungene Wendeltreppe nach oben, im Untergeschoss: ein leerer Pool. Um dieses Haus schwelt seit Monaten ein Streit – genauer gesagt um die Pläne der Besitzerin (wir berichteten). Sie will dort einen Kita-Träger einziehen lassen. Eine Villa Kunterbunt im noblen Solln!? „Mit dem kleinen Wald im Garten ist es das perfekte Haus für Kinder“, sagt Melanie Hammer. Ihre BHB Unternehmensgruppe plant, die frühere Verlegervilla in der Beuerberger Straße 9 dafür entsprechend für eine Einrichtung für 86 Kinder umzubauen. Eine Baugenehmigung liegt bereits vor. Doch umgesetzt wurde das Vorhaben bislang nicht: Drei Parteien aus der Nachbarschaft haben Klage eingereicht. Gestern wurde darüber vor dem Verwaltungsgericht verhandelt – doch endgültig konnte der Streit darin nicht beigelegt werden.
Die Klage richtet sich gegen die Stadt München und die Erteilung der Baugenehmigung. Betroffen von den Folgen ist jedoch auch das Unternehmen von Hammer, dessen Pläne dadurch vorerst ausgebremst wurden – es trat vor Gericht als Beigeladene auf. Ein Hauptstreitpunkt: der Lärm. Eine mögliche Belästigung sei enorm – „das ist, als würde man an einer Baustelle vorbeigehen“, sagte eine der Klägerinnen, Angelika Görgey (69), am Morgen vor der Verhandlung. Das Grundstück ihrer Hausgemeinschaft liegt nur wenige Meter vom Garten der Villa entfernt, in dem die Kinder spielen könnten. In unmittelbarer Nähe habe die Hausgemeinschaft außerdem einen „Ruhefleck“ eingerichtet. Zugleich arbeiteten einige Hausbewohner im Homeoffice, was aus ihrer Sicht gegen die Kita-Pläne spreche.
Das Gericht stellte jedoch klar, dass Kinderlärm normalerweise keine „schädliche Umwelteinwirkung“ darstelle – und daher grundsätzlich kein unzumutbares Verhältnisse für Nachbarn entstehe. Anders könne es sein, wenn der Lärm zu einer „Gesundheitsbeeinträchtigung“ führe. Ob das im Fall in Solln gegeben sein könnte, ist jedoch umstritten: Zwei Gutachten kommen zu unterschiedlichen Schlüssen – eines von der Beigeladenen, das andere von den Klägern. Nun soll ein gerichtlicher Gutachter klären, wie die Situation vor Ort zu bewerten ist. Erst danach will das Gericht entscheiden. Gleichzeitig ging es auch um mehr Lärmschutz zwischen den Grundstücken – etwa durch eine Lärmschutzwand. „Das wäre das Mindeste gewesen“, sagte Görgey vor der Verhandlung. Das Unternehmen von Melanie Hammer zeigte sich unter gewissen Bedingungen grundsätzlich kompromissbereit.
Ein weiterer Konflikt: Im Zuge des Streits brachte Melanie Hammer eine alternative Nutzung der Villa ins Spiel – als Flüchtlingsunterkunft. Ein Vorbescheid der Lokalbaukommission liegt vor. Doch auch dagegen klagten Nachbarn. Das Gericht sah den Vorbescheid kritisch – nicht, weil eine solche Unterkunft in der Umgebung grundsätzlich unzulässig wäre, sondern weil wichtige Punkte, etwa die mögliche Belegzahl an Geflüchteten, im Antrag nicht ausreichend konkretisiert waren. Der Vorbescheid wurde daraufhin zurückgenommen.JULIAN LIMMER