Polizist entgeht Gefängnis
Berufungsurteil nach Vergewaltigung einer Kollegin
Weil er eine Kollegin bei einer Abteilungsfeier am Walchensee vergewaltigt hatte, ist ein Münchner Polizist nun zu einer Haftstrafe von einem Jahr und vier Monaten auf Bewährung verurteilt worden. Mit diesem Berufungsurteil des Landgerichts München II entgeht der 37-jährige Beamte dem Gefängnis. Daz