Kreisverwaltungsreferat verhängt Bußgeld für Habeck-Werbung am Siegestor

von Redaktion

Diese spektakuläre Werbung am Siegestor kommt die Grünen nun teuer zu stehen. © tz

Das Kreuz mit der Wahlwerbung: Die Grünen und ein von der Bundespartei beauftragtes Werbeunternehmen müssen insgesamt 6948 Euro Strafe zahlen, weil sie am 3. Januar 2025 das Siegestor eine Stunde lang mit dem Gesicht des damaligen Kanzlerkandidaten Robert Habeck angestrahlt hatten. Das teilt das Kreisverwaltungsreferat (KVR) auf Anfrage unserer Zeitung mit. Denn: Eine Genehmigung für die Installation im Bundestagswahlkampf lag nicht vor.

Zu sehen war im Januar vorigen Jahres der damalige Wirtschaftsminister vor grünem Hintergrund, dazu die Schlagworte „Bündniskanzler“ und „Ein Mensch. Ein Wort“. Den Betroffenen wird vorgeworfen, Wahlwerbung außerhalb der dafür vorgesehenen Flächen betrieben und die denkmalschutzrechtlichen Bestimmungen missachtet zu haben.

Das hatte damals bundesweit für Schlagzeilen und Kritik gesorgt. Das spiegelt sich nun auch im Bußgeld wider. Denn: „Die bundesweite Beachtung der nicht genehmigten Lichtprojektion fand bei den Bußgeldhöhen besondere Beachtung“, sagt die KVR-Sprecherin. „Mit 4728,50 Euro trägt die Bundesgeschäftsstelle der Partei als Auftraggeberin den größten Anteil.“ Den Rest (2219,50 Euro) zahlt das Werbeunternehmen. Die beiden Betroffenen können die Bußgeldbescheide noch rechtlich prüfen lassen.SKA

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