Muss Alfons Schuhbeck wieder ins Gefängnis?

von Redaktion

Neues Gutachten eines Mediziners zur Haftfähigkeit des verurteilten Starkochs soll „zeitnah“ erscheinen

Muss Starkoch Alfons Schuhbeck (76) zurück ins Gefängnis? Oder vielleicht sogar nie mehr, weil er zu krank ist? Diese Frage wird sich laut der Staatsanwaltschaft München I in Kürze entscheiden. Die Behörde ist für die Strafvollstreckung zuständig und hat einen Sachverständigen mit der Untersuchung beauftragt – der Mediziner habe nun „mitgeteilt, dass das Gutachten zur Frage der Haftfähigkeit voraussichtlich zeitnah erstattet werden kann“, sagt Sprecherin Juliane Grotz unserer Zeitung.

Wegen Steuerhinterziehung, Betrugs und Insolvenzverschleppung muss Schuhbeck vier Jahre und drei Monate im Gefängnis absitzen. Seit mehr als einem Jahr ist seine Haft aber wegen einer Krebserkrankung unterbrochen. Auf Anfrage bestätigt Grotz: „Herr Schuhbeck wurde am 27.02.2025 aus der Haft entlassen.“ Und nicht erst nach Ostern 2025, als es öffentlich wurde. Eine Rückkehr in die JVA (Schuhbeck saß zuletzt in Rothenfeld bei Andechs) ist seitdem ungewiss. Denn: „In der Vergangenheit war es nicht möglich, die notwendige medizinische Behandlung von Herrn Schuhbeck während einer Inhaftierung zu gewährleisten. Ob dies künftig möglich sein wird, wird das Ergebnis der derzeitigen Untersuchungen zeigen“, sagt Grotz.

Kein Gefängnis in Bayern kann Schuhbeck behandeln? Darüber wundern sich Experten und Mitarbeiter in den Justizvollzugsanstalten. „Die bayerische Justiz kennt hier eigentlich kein Pardon“, sagt einer, der sich in der Krankenversorgung auskennt. Er verweist auf Beispiele aus dem Vollzug, in denen sogar Häftlinge nach Amputationen oder während der Dialyse hinter Gittern versorgt werden konnten. Auch im Fall Schuhbeck wäre das „sehr wohl möglich“, glaubt er. Zu dessen Gesundheitszustand oder Behandlung will sich die Justiz nicht äußern.

Bislang hat Schuhbeck seit Haftantritt im August 2023 nur 19 Monate abgesessen. 32 stehen noch aus. Brisanz bekam der Fall zuletzt, als der Koch am 8. März ein Grillfest des FC Bayern besuchte. Sind öffentliche Auftritte des Verurteilten gestattet? Und dürfte er auch an Fernsehshows teilnehmen? Gotz sagt dazu: Schuhbecks Haftunterbrechung sei „nicht mit Auflagen verbunden“.THI

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