Bestechlichkeit: Polizist verurteilt

von Redaktion

Bei Verkehrskontrolle: Beamter (40) verlangte Geld, um Drogentest verschwinden zu lassen

Der Polizist (40) bestritt die Vorwürfe vor Gericht, wurde aber verurteilt. © Sigi Jantz

Unfassbarer Vorgang bei der Münchner Polizei: Ein Beamter hat illegal versucht, aus einer Verkehrskontrolle Kapital zu schlagen. Ümit A. (40) bot einem Kurierfahrer an, für 400 Euro dessen positiven Drogentest heimlich zu entsorgen – bevor ein Streifenkollege das mitbekommt. Für den Vorfall vom 10. Januar 2023 verurteilte das Amtsgericht den Polizeihauptmeister nun wegen Bestechlichkeit zu zehn Monaten Haft auf Bewährung. Bereits seit September 2023 ist Ümit A. zudem vom Dienst suspendiert.

Taten wie diese bedeuten „einen Schaden für den Rechtsstaat“, sagte Richter Dominik Angstwurm nach rund vier Stunden Verhandlung. Er hatte extra den Hauptbelastungszeugen aus der rumänischen Hauptstadt Bukarest kommen lassen. Sergiu S. (24) arbeitet als Paketbote. In diesem Zusammenhang wurde er in der Fürstenrieder Straße von Ümit A. kontrolliert – und musste eine Urinprobe abgeben. Das Ergebnis: angeblich positiv, behauptete der Verkehrspolizist (seit 2015 dort im Dienst). „Wenn du mir 400 Euro gibst, können wir das hier schnell erledigen – und mein Kollege erfährt nichts davon“, hatte Ümit A. dem Fahrer zufolge gesagt. Sergiu S. bestätigte die Aussage bei insgesamt drei Behörden und gilt laut Amtsgericht als glaubwürdig, da auch seine Aussage „sehr detailliert“ war, lobte Richter Angstwurm.

Tatsächlich hatte der Beamte zuvor wohl gelogen. Denn die Blutprobe von Sergiu S. war kurz darauf in der Klinik negativ – obwohl der Kurierfahrer nach eigener Aussage eine Woche zuvor Kokain genommen hatte. Er bezahlte nicht, „weil ich nicht so viel Geld dabeihatte“. Aber etwa zwei Wochen später, bei der nächsten Verkehrskontrolle, erzählte er einem anderen Polizisten in Dorfen (Lkr. Erding) von dem Bestechungsversuch: „In Deutschland ist so etwas nicht normal – in meinem Land vielleicht“, sagt der Rumäne, der sich „diskriminiert“ gefühlt habe.

Auffällig: Das Landeskriminalamt ermittelte in zwei ähnlichen Verfahren gegen Ümit A. – eine Frau, die am Steuer telefonierte, soll er um 100 Euro am Geldautomaten erleichtert haben. Sein Chef und ein Kollege identifizierten A. auf Videos. Die schlechte Qualität reichte aber nicht zu einer Verurteilung. „Ich kann nicht nachvollziehen, warum ich hier sitze“, sagte der Polizist gestern vor Gericht – er bestreitet die Vorwürfe, es stand Aussage gegen Aussage. „Ein Motiv lässt sich ohne Weiteres finden, zudem hat der Zeuge null Belastungseifer“, begründet der Richter sein Urteil. Unklar ist, ob es weitere Taten gegeben hat, die nie angezeigt wurden.ANDREAS THIEME

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