Holt zum Gegenschlag aus: Christian Schottenhamel.
Geht den nächsten Schritt: Wirt Alexander Egger.
Juristisches Tauziehen um das größte Volksfest der Welt. © Stache, Hartmann, Jantz
Der Kampf um die Wiesn spitzt sich zu. Nachdem Gastronom Alexander Egger mit seinem Antrag bei der Vergabekammer Südbayern auf eine europaweite Zeltvergabe Ende Mai gescheitert war, legte er am 3. Juni Beschwerde gegen diesen Beschluss beim Bayerischen Obersten Landesgericht ein. Bis eine Entscheidung fällt, kann es dauern. Doch die Zeit drängt: Bald startet der Aufbau. Jetzt holt Wirt Christian Schottenhamel zum Gegenschlag aus.
„Wir haben einen Eilantrag beim Bayerischen Obersten Landesgericht eingereicht, in dem wir fordern, dass die Vergabesperre der Stadt München aufgehoben wird“, sagt Schottenhamel auf Anfrage. Seine Festhalle ist neben dem Paulaner-Festzelt und der Schützenlisl eines von drei Zelten, von denen Mitbewerber Alexander Egger gerne eines betreiben würde. Egger führt mit seiner Frau bisher das kleine Zelt „Münchner Stubn“. Nachdem seine Bewerbung um die großen Festzelte gescheitert war, focht er die grundsätzliche Praxis der Wiesn-Zeltvergabe juristisch an. Auch gegen die Vergabe der Schützenlisl auf der Oidn Wiesn geht Egger in einem anderen Verfahren juristisch vor.
Der Druck auf die Wirte ist groß. „Die aktuelle Situation ist für mich und alle Beteiligten belastend“, sagt Paulaner-Wirt Lorenz Stiftl. Schottenhamel spricht von einem „enormen Schaden“ und kritisiert das juristische Vorgehen seines Mitbewerbers Egger scharf. „Es kann nicht sein, dass am Oktoberfest drei Zelte leer stehen, weil einer ein Zelt haben will.“ Ein Szenario, das viele verhindern wollen. Ende Juni, Anfang Juli soll der Aufbau starten. Auch Reservierungen würden entgegengenommen, die Vorbereitungen liefen wie gewohnt, betont Schottenhamel. Mit dem Eilantrag will er Planungssicherheit schaffen. Denn Eggers Beschwerde gegen den Entscheid der Vergabekammer Südbayern blockiert den Vertragsschluss der Stadt mit den Wiesn-Wirten weiterhin. Die Beschwerde beim Obersten Landesgericht hat eine „aufschiebende Wirkung“, die mit Ablauf des 19. Juni endet.
Und die Zitterpartie könnte andauern. Denn Egger hat eine Verlängerung der aufschiebenden Wirkung beantragt. Sein Anwalt Maximilian Schmid (Kanzlei Schönefelder Ziegler) sagt: „Ziel des Nachprüfungsverfahrens unserer Mandantschaft ist es, ein großes Festzelt auf dem Oktoberfest 2026 zu betreiben. Ohne die aufschiebende Wirkung könnte die Stadt gegenüber der Schottenhamel-Festhalle und dem Paulaner-Festzelt den Zuschlag erteilen. Dann gäbe es für unsere Mandantschaft nur noch Schadensersatz, was aber weder im Ziel unserer Mandantschaft ist, noch im Interesse der öffentlichen Hand sein dürfte.“
Auch die Stadt ist alarmiert, eine lange Hängepartie kann und will man sich nicht leisten. Man werde „auf die Beschwerde umgehend erwidern und beantragen, dass der Zuschlag erteilt werden darf, damit der Aufbau des Oktoberfests nicht gefährdet wird“, so Tanja Wolff von der Oktoberfest-Pressestelle.D. POHL, R. MITTERMEIER