Bayern-Fan Dieter Reiter feiert die Meisterschaft auf dem Rathausbalkon. © Imago
Er bekam jahrelang Gelder vom FC Bayern – jetzt droht Alt-OB Dieter Reiter (SPD) dicker Ärger mit der Regierung von Oberbayern. Die Behörde hat gegen ihn ein Disziplinarverfahren eingeleitet.
Ein Sprecher auf Anfrage: „Es liegen zureichende tatsächliche Anhaltspunkte vor, die den Verdacht eines Dienstvergehens begründen.“ Laut Sprecher bestehe der Verdacht, dass Reiter „gegen Vorschriften des Beamtenrechts verstoßen hat, indem er ohne vorherige Genehmigung durch den Stadtrat eine vergütete Tätigkeit als Mitglied des Verwaltungsbeirats des FC Bayern München e.V. sowie von Februar bis März 2026 als dessen Vorsitzender und damit zugleich als Mitglied des Aufsichtsrats der FC Bayern München AG ausgeübt hat“.
Reiter war seit Dezember 2016 Mitglied im Verwaltungsbeirat des Rekordmeisters. Seit 2019 hatte er dafür 20.000 Euro im Jahr bekommen – insgesamt also 90.000 Euro. Mit dem Geld sollten Tickets erworben werden. Die Nebentätigkeit hätte er sich in dem Moment vom Münchner Stadtrat genehmigen lassen müssen, als er Geld dafür erhalten hatte. Das hatte er aber nicht getan und so auch gegen die Regeln der Stadt verstoßen.
Die 90.000 Euro hatte Reiter versteuert – und dann gespendet. Je 45.000 Euro gingen an die Spielstadt Mini-München und das Fußball-Projekt buntkicktgu“. Der Fall führte auch mit dazu, dass Reiter die OB-Wahl im März gegen seinen Herausforderer Dominik Krause (Grüne) deutlich verlor.
Laut dem Sprecher habe die Regierung von Oberbayern Reiters Anwältin über die Einleitung des Disziplinarverfahrens informiert. Man habe ihm „Gelegenheit gegeben, sich zum Verdacht zu äußern“, so der Sprecher. Nach abschließender Ermittlung des Sachverhalts würden die nächsten Schritte geprüft. Reiter wollte sich auf Anfrage nicht zu dem laufenden Verfahren äußern.
Der Sprecher machte auch klar: „Sollte sich ein Dienstvergehen bestätigen, ist über eine etwaige Disziplinarmaßnahme nach pflichtgemäßem Ermessen, insbesondere unter Beachtung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit, zu entscheiden.“ Mögliche Konsequenzen bei Verstößen gegen das Beamtenrecht sind eine Geldbuße oder gar eine (Teil-)Streichung der Pension.THOMAS GAUTIER