Der rote Punkt bedeutet: Fahrzeug entfernen. © Weber/Imago
Vor einem Jahr abgestellt: Bald darf das kaputte gelbe Auto in der Landsberger Straße abgeschleppt werden. © Martin Hangen
Vielen dürfte der Anblick des leuchtend gelben, ramponierten Autos in der Landsberger Straße bekannt sein: Die Fahrzeugfront ist zerstört, der linke Vorderreifen platt. Seit Monaten prägt der Wagen dort auf Höhe der Hausnummer 170 Richtung stadtauswärts auf eher unschöne Weise das Bild. Einige dürften sich schon daran gewöhnt haben. Doch nun ist ein Ende in Sicht.
Sogar im Internet ist der Fiat Bravo mit ungarischem Kennzeichen bereits seit Längerem Thema gewesen. Auf der Online-Plattform Reddit gibt es einen acht Monate alten Eintrag unter „Verlassenes/kaputtes Auto im öffentlichen Raum“ inklusive drei Fotos. Der Nutzer schreibt: „Der steht seit mehreren Monaten bereits an der gleichen Stelle. Offensichtlich verlassen oder auch fahrunfähig.“ Auf den Fotos ist ein roter Aufkleber zu sehen.
Der sogenannte rote Punkt ist eine am Fahrzeug angebrachte Aufforderung an die jeweiligen Fahrzeugbesitzer, dieses sofort von der öffentlichen Fläche zu entfernen – meist innerhalb eines Monats. Das passiert etwa, wenn es ohne gültiges Kennzeichen oder nicht mehr fahrbereit im öffentlichen Verkehrsraum abgestellt wurde. Wird das Auto nicht entfernt, wird es abgeschleppt. Rechtliche Grundlage dafür ist das Bayerische Straßen- und Wegegesetz.
Der Reddit-Nutzer meldete das Auto schließlich auf machmuenchenbesser.de. Das ist eine Online-Plattform der Stadt, auf der Bürger etwa Beschädigungen und Verschmutzungen melden können. Ein Screenshot einer Mail in den Kommentaren zeigt, dass der Fall der Stadt zu dem Zeitpunkt bereits bekannt war. Die Meldung werde aber nicht auf machmuenchenbesser.de veröffentlicht, „evtl. aus datenschutzrechtlichen Gründen“, heißt es in dem Screenshot.
Doch warum steht dieses gelbe Auto bereits so lange und scheinbar unbehelligt dort? Die Polizei hat das Fahrzeug bereits am 3. Juli vor einem Jahr mit dem roten Punkt plakatiert, schreibt das Kreisverwaltungsreferat (KVR) auf Anfrage. Aber: „Bei ausländischen Fahrzeugen gilt, dass diese – solange sie ordnungsgemäß zugelassen sind – bis zu einem Jahr am Verkehr in Deutschland teilnehmen dürfen“. Alternativ müsse zum Beispiel eine Mitteilung vorliegen, dass das Fahrzeug in dem Land, in dem es zugelassen wurde, inzwischen nicht mehr ordnungsgemäß zugelassen sei. Warum der Fiat dort überhaupt abgestellt wurde, ist übrigens unklar.
Die Frist von einem Jahr endet am 3. Juli. „Anschließend kann das KVR eine Beseitigung beauftragen“, heißt es. Also nicht mehr lange, und das gelbe Auto ist weg.FRANZISKA WEBER