Wecker: „Bin nicht dieser miese Typ“

von Redaktion

Nach Vorwürfen und Gerichtsentscheidung: Liedermacher meldet sich auf Facebook

Liedermacher Konstantin Wecker (79) am Klavier in seiner Wohnung. © Peter Kneffel, dpa

Lang hat er geschwiegen, jetzt meldet sich Konstantin Wecker (79) zu Wort. Der Münchner Liedermacher („Willy“, „Sage nein!“) hat einen Post bei Facebook veröffentlicht, in dem er schreibt, er sei „nicht dieser miese Typ“, als der er hingestellt werde. Hintergrund ist ein Gerichtsstreit mit der „Süddeutschen Zeitung“.

Bereits im November 2025 hatte die „SZ“ über ein Verhältnis Weckers zu einer Minderjährigen berichtet. Wecker selbst soll zu diesem Zeitpunkt schon 63 Jahre alt gewesen sein. Über seinen Anwalt ließ er damals erklären, die Beziehung habe nach seiner Erinnerung „einvernehmlich“ stattgefunden. Zugleich räumte sein Anwalt ein, dies stelle „unter moralischen Maßstäben ein gänzlich unangemessenes Verhalten“ dar. Die Vorfälle hätten sich jedoch in einer Zeit ereignet, in der Wecker nach eigenen Angaben viel Alkohol konsumiert habe und „nicht Herr seiner Sinne“ gewesen sei. Wecker bedauere die Geschehnisse „zutiefst“.

Im Mai dieses Jahres berichtete die „SZ“ nun über weitere Frauen, die nach eigenen Angaben Ähnliches mit dem Musiker erlebt haben sollen. Gegen die Berichterstattung ging Wecker rechtlich vor. Das Landgericht Berlin II gab seinem Antrag statt – im Fall Wecker sah das Gericht kein ausreichendes öffentliches Informationsinteresse für den Bericht. Die „SZ“ nahm den Artikel daraufhin zunächst von ihrer Website und kündigte zugleich an, gegen die Entscheidung Berufung einzulegen. Darüber berichtete die Zeitung in einem Artikel in eigener Sache.

Konstantin Wecker äußerte sich nach der Gerichtsentscheidung nun öffentlich. Unter anderem schreibt er: „Dass meine Lieder oftmals klüger waren als ich selbst, habe ich oft genug auf der Bühne gesagt. Zu meinen Fehlern, meiner Kunst des Scheiterns und meinen Widersprüchen habe ich immer offen gestanden.“ Zugleich erklärte er, sich in der Berichterstattung der „Süddeutschen Zeitung“ nicht korrekt dargestellt zu sehen, und warf dem Blatt „fragwürdige Methoden“ vor. Dabei bezog er sich auf das Gerichtsurteil.

Die „SZ“ argumentierte wiederum, die besondere „Verletzlichkeit sehr junger Fans gegenüber einem von ihnen verehrten Künstler“, der große Altersunterschied sowie die Anbahnung geheimer Beziehungen bei Konzerten ergäben ein Muster, das wegen der Bekanntheit Weckers ein öffentliches Interesse rechtfertige.

Wie es in dem Fall weitergeht, muss nun möglicherweise die nächste gerichtliche Instanz klären.LIM

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