Wasser: Stadt macht Ernst

von Redaktion

Gießen, Autowäsche & Co. – Neuer Verbots-Katalog für München

Die Autowäsche ist ebenfalls komplett verboten – sie darf nur noch in offiziellen Waschanlagen durchgeführt werden.

Wasser für Rasen zu nutzen, ist in München vorerst untersagt. © smarterpix.com/bogdan.hodaaire images/Getty, Markus Götzfried

München soll sparen – das gilt nicht nur für die Finanzen. Jetzt wird auch Trinkwasser knapp. Erste Appelle von OB Dominik Krause (Grüne), den Verbrauch einzuschränken, haben offenbar nicht gefruchtet. Jetzt reagiert die Stadt – mit Verboten! Die Verwaltung hat gestern eine Allgemeinverfügung erlassen. Die besagt unter anderem: Autowaschen und das Bewässern von Rasenflächen sind verboten. Es drohen hohe Geldbußen.

„Der Wasserverbrauch ist in den vergangenen Tagen wieder deutlich angestiegen“, sagt Krause. Zuletzt lag er wieder bei über 360 Millionen Litern pro Tag, der normale Durchschnitt beträgt 300 Millionen Liter. Auch wenn für die kommenden Tage Regen vorhergesagt ist, hätten diese Niederschläge keine ausreichende Wirkung, um die Situation zu entspannen, heißt es von der Stadt.

Nach einem außergewöhnlich trockenen Winter und Frühling seien die Ressourcen der Wasserversorgung derzeit äußerst strapaziert, so Krause weiter. Er habe deshalb zusammen mit Stadtwerken und dem Referat für Klima- und Umweltschutz entschieden, Sparmaßnahmen zu ergreifen. „Ich bitte alle Münchner, sich an die Regeln zu halten, damit sich die Grundwasserpegel erholen.“ Das bedeutet konkret:

Pools & Co.: Den Hahn aufzudrehen, um Pools, sonstige Badebecken oder Springbrunnen zu befüllen, ist ab sofort verboten – das gilt auch für Wasserbehälter.

Gießen: Bewässern, Gießen und Beregnen von Gärten ist von 9 bis 19 Uhr verboten (davor und danach erlaubt). Das gilt für Gärten am Haus, aber auch für Schrebergärten. Ausnahme: wassersparende Tröpfchenbewässerung, land- und forstwirtschaftliche Flächen und Friedhöfe. Ganz untersagt ist das Bewässern von privaten Rasen- oder Grünflächen.

Waschen: Autowäsche? Ab jetzt nur noch in offiziellen Waschanlagen erlaubt – es sei denn, es handelt sich um Einsatzfahrzeuge. Das Abspritzen oder Bewässern von Terrassen, Wänden, Straßen, Höfen, Wegen, Dächern und nicht gewerblich genutzten technischen Anlagen ist verboten.

Die Allgemeinverfügung zum Wassersparen gilt ab sofort bis 1. August. Bei andauernder Trockenheit ist eine Verlängerung möglich. Wer sich nicht an die Regeln hält, riskiert Geldbußen bis zu 50.000 Euro. Die Stadtwerke weisen darauf hin, dass städtische Außendienstler und Polizei informiert sind. Sie würden „bei Verstößen zunächst über die neuen Regelungen aufklären“. Und: „Über die Einleitung eines Bußgeldverfahrens und die Höhe des Bußgelds wird im Einzelfall entschieden.“

Die Stadtwerke erweitern die Vorgaben der Landeshauptstadt in ihrem Netz auch über die Stadtgrenzen hinaus. Stadtwerke-Chef Florian Bieberbach erklärt: „Die SWM geben ergänzend zur Allgemeinverfügung der Stadt eine Wasser-Sparanordnung heraus. Diese erweitert die Vorgaben auf das gesamte Wasserversorgungsnetz, auch in versorgte Umlandgemeinden und Ortsteile.“ Im Landkreis München gilt die Sparanordnung damit auch in den mitversorgten Kommunen Aschheim, Garching, Neubiberg, Neuried, Oberschleißheim, Unterföhring und Unterhaching.SASCHA KAROWSKI

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