Die Einschränkungen beim Wasserverbrauch in München sind aus Sicht der Regierung von Oberbayern richtig. „Angesichts der gegenwärtigen Situation haben wir keine Zweifel, dass Maßnahmen zur Beschränkung des Trinkwasserverbrauchs notwendig sind“, sagte ein Sprecher auf Anfrage. Wie berichtet, hatte die Stadt wegen drohender Knappheit den Wasserverbrauch eingeschränkt und dazu eine Allgemeinverfügung erlassen. So dürfen etwa private Pools nicht mehr befüllt werden. Auch das Rasensprengen und das Abpumpen von Wasser aus Seen und Flüssen sind verboten. Bei Verstößen drohen Bußgelder von bis zu 50.000 Euro.
Dagegen will nun ein Münchner juristisch vorgehen. Wie sein Anwalt mitteilt, habe er im Auftrag seines Mandanten Klage beim Verwaltungsgericht erhoben. Dem Gartenbesitzer geht es der Mitteilung zufolge nicht um das Gießverbot. Sein Mandant gieße seine Beete abends, wie es die Verfügung verlangt, und werde dies auch weiterhin tun. Für Bußgelder gebe es jedoch keine rechtliche Grundlage.SKA