Amazon-Sieg: Klage in München abgewiesen

Eine Verbraucherklage gegen den US-Konzern Amazon wegen Werbung in dessen Streaming-Angebot Prime Video ist abgewiesen worden. Die Einführung der Werbeunterbrechungen sei den Vertragsbedingungen zufolge zulässig gewesen, erklärte das Bayerische Oberste Lande

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Freitag, 7. August 2026

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