Amazon-Sieg: Klage in München abgewiesen
Eine Verbraucherklage gegen den US-Konzern Amazon wegen Werbung in dessen Streaming-Angebot Prime Video ist abgewiesen worden. Die Einführung der Werbeunterbrechungen sei den Vertragsbedingungen zufolge zulässig gewesen, erklärte das Bayerische Oberste Landesgericht in München. Die Verbraucherzentrale Sachsen hatte zuvor bereits angekündigt, beim Bundesgerichtshof Revision einzulegen. Um was es genau ging? Prime hatte in seinem Dienst mit dem Schalten von Werbeclips begonnen. Abonnenten mussten dies entweder akzeptieren oder eine werbefreie Variante für 2,99 Euro dazubuchen.MM