Das Mehrfamilienhaus in Pasing wird saniert.
Das Loch in der Decke war nicht der einzige Vorfall seit Beginn der Modernisierungsarbeiten.
Decke eingestürzt: Den Bauschutt in seinem Badezimmer räumte Thomas H. selbst weg. Hilfe von Vermieterseite bekam er nicht. © Privat (3)
Thomas H. ist schockiert: „Wenn ich da gesessen hätte, dann hätte ich zumindest schwere Kopfverletzungen gehabt, wenn nicht sogar noch schlimmer“, sagt der Münchner. In dem Mehrfamilienhaus in Pasing, in dem der 53-jährige Mieter wohnt, laufen seit über zwei Jahren Modernisierungsarbeiten. Jetzt stürzte die Decke ein, als er bei der Arbeit war.
Es ist ein Freitag Ende Mai gegen 23.30 Uhr, als Thomas H. nach Hause kommt. Als er die Tür zum Bad öffnet, kommt ihm eine riesige Staubwolke entgegen. Über der Toilette hatte sich die Decke gelöst und war heruntergekracht. Der Klodeckel: durchschlagen. Vier Stunden lang trägt er den Bauschutt ab. Alleine.
Thomas H. wohnt seit 26 Jahren in dem betroffenen Mehrfamilienhaus in Pasing. Seit Beginn der Sanierung seien viele Bewohner ausgezogen, weil sie den Baulärm nicht mehr aushielten. Einige haben laut Thomas H. Aufhebungsverträge angenommen. Thomas H. hingegen hat Verständnis für die Modernisierung. „Es muss wegen der rechtlichen Vorgaben was gemacht werden.“ Ausziehen kommt für ihn nicht infrage, da er woanders viel mehr Miete zahlen würde. Dass bei den Arbeiten etwas schiefläuft, erlebt er nicht zum ersten Mal. „Im Wohnzimmer habe ich auch ein Deckenloch.“ Dort habe man ohne jede Sicherungsmaßnahme gebohrt. „Meinen Teppich habe ich danach entsorgt.“
Die Reaktion des Vermieters gegenüber Thomas H. blieb vage. Er wolle sich „für die Unannehmlichkeiten entschuldigen“, hieß es. Mehr kam nicht. Bei einem späteren Gespräch habe der Vermieter ihn sogar darauf hingewiesen, dass er erreichbar sein muss, „falls etwas mit dem Bau ist“. Ob sie an dem Tag bei ihm geklingelt haben, kann der 53-Jährige nicht sagen. „Wenn ich bei der Arbeit bin, dann hilft das ja nichts“, meint er. „Wenn jetzt wirklich Gefahr für Leib und Leben besteht, dann muss er das Gebäude räumen.“ Thomas H. hätte sich für die Zeit der Bauarbeiten eine Ersatzwohnung gewünscht. Dazu ist der Vermieter allerdings nicht verpflichtet. „Mieter haben in so einem Fall den Anspruch, dass der Vermieter den Schaden behebt und den Originalzustand wiederherstellt“, erklärt der Mieterverein auf Anfrage. „Der Vermieter ist in der Verantwortung, dass in der Wohnung keine Gefahr für die Mieter besteht.“ Auf Anfrage unserer Zeitung versichert der Vermieter, dass die Arbeiten unter Berücksichtigung der geltenden Sicherheitsvorschriften ausgeführt würden. „Dass sich im Bad eines Mieters ein kleiner Teil im Eckbereich der Decke löste, bedauern wir ausdrücklich.“ Die Baufirma sei angewiesen worden, die Vorkehrungen zu intensivieren, damit sich so ein Vorfall nicht wiederholt.
Der Mieterverein sieht auch die Politik in der Pflicht: „Um in solchen Fällen mehr unternehmen zu können, bräuchte es wieder ein bayerisches Wohnungsaufsichtsgesetz.“ Dieses wurde in Bayern Ende 2004 abgeschafft. Die Kontrolle von Wohnmissständen wird seitdem weitgehend über das allgemeine Mietrecht und das Sicherheitsrecht geregelt. Für Thomas H. ist derweil nur eines wichtig: ein sicheres Zuhause.TANJA KIPKE