Der Angeklagte Farhad N. vor Gericht. © dpa, imago
Er raste am 13. Februar 2025 mit seinem Mini in eine Verdi-Demo in der Seidlstraße, tötete Mutter Amel S. und ihre kleine Tochter Hafsa (2). Dafür soll Farhad N. (25) nach dem Willen der Bundesanwaltschaft lebenslang ins Gefängnis. Gestern hielten die Prozessparteien ihre Plädoyers – teilweise mit hoch emotionalen Worten.
Die Anklagevertreter forderten vor dem Oberlandesgericht die Feststellung der besonderen Schwere der Schuld. Das würde eine Freilassung auf Bewährung nach 15 Jahren Gefängnis erheblich erschweren. „Die Tathandlung war, man muss es so deutlich sagen, auf die Vernichtung von Menschenleben angelegt“, hieß es zur Begründung. „Es besteht kein Zweifel daran, dass der Angeklagte das Auto bewusst in die Menschenmenge gesteuert hat“, sagte einer der beiden Vertreter der Bundesanwaltschaft in dem rund zweistündigen Plädoyer. Bei der Attacke hatte Farhad N. auch zahlreiche Menschen teils lebensgefährlich verletzt (wir berichteten).
Die Bundesanwaltschaft wirft dem Afghanen deshalb unter anderem zweifachen Mord, versuchten Mord in 22 Fällen sowie überwiegend gefährliche Körperverletzung in 22 Fällen vor. Sie geht von einem religiös motivierten politischen Anschlag aus. In der Wahrnehmung des Angeklagten habe die Attacke dem Willen Allahs entsprochen und sei eine gebotene Reaktion auf das Handeln der USA und anderer westlicher Staaten in Gaza und Afghanistan gewesen, hieß es.
Darüber hinaus hätten persönliche Gefühlsregungen eine Rolle beim Anschlag auf die Demo mit rund 1400 Teilnehmern gespielt, so die Anklagevertreterin. „Der Angeklagte hat Menschen zum Objekt seiner Wut, Enttäuschung und Verbitterung gemacht, obwohl diese am Entstehen seiner Stimmungslage keinerlei Anteil hatten.“ Auch das sei als niedriger Beweggrund zu werten.
Auch Vertreter der Nebenkläger machten in ihren Schlussworten deutlich, was sie vom Charakter des Angeklagten halten. Als feige, empathielos, intellektuell limitiert und komplexbeladen bezeichnete ihn einer der Anwälte.
Auch die Familie der beiden Getöteten nahm kein Blatt vor den Mund. „Er ist ein kleiner, unempathischer Mann mit kleinem Ego, der es in seinem Leben nicht weit gebracht hat“, verlas deren Anwältin ein Schreiben der Angehörigen, die selbst nicht am Prozess teilnahmen, um den Täter nicht sehen zu müssen. „Er ist und bleibt ein feiger Kindermörder, hier und in Ewigkeit.“
Die Familie forderte eine gerechte Bestrafung als ersten Schritt zum persönlichen Frieden. Ihre Anwältin unterstützte ebenso wie weitere Nebenklagevertreter die Forderungen der Bundesanwaltschaft. Der Schlussvortrag der Verteidigung und das letzte Wort des Angeklagten sollen heute folgen. Das Urteil wird für den 6. August erwartet.MM