Keine Reue nach Auto-Anschlag

von Redaktion

Prozess nach Attacke auf Verdi-Demo – Verteidigung fordert Psychiatrie statt Haft

Mit seinem Mini hat der Attentäter Farhad N. zwei Menschen getötet. © Matthias Balk/dpa

Als der Angeklagte im Mordprozess nach dem Auto-Anschlag auf eine Verdi-Demonstration in München sein letztes Wort beendet, geht ein Raunen durch die Reihen. In wenigen, etwas wirren Sätzen bedankt er sich beim Gericht und der Bundesanwaltschaft für die Zeit, die sie ihm gewidmet hätten. Ein Wort der Reue, des Bedauerns oder auch nur der Erklärung, wie es sich viele Nebenklägervertreter am Vortag noch einmal gewünscht hatten, findet der 25-Jährige hingegen nicht.

Damit bleibt auch nach 33 Verhandlungstagen in Teilen unklar, warum er sich im Februar 2025 mit seinem Wagen durch die Polizeiautos hindurchschlängelte, von hinten in den Demonstrationszug hineinfuhr und dabei zwei Menschen tötete und zahlreiche verletzte. Denn der Afghane hatte vor der Tat auch nach Einschätzung der Bundesanwaltschaft keinen klassischen Radikalisierungsprozess durchlaufen und besaß kein geschlossenes islamistisches Weltbild.

Dennoch gehen die Vertreter der Bundesanwaltschaft von einem religiös motivierten politischen Anschlag aus. In der Wahrnehmung des Angeklagten habe die Attacke dem Willen Allahs entsprochen und sei eine gebotene Reaktion auf das Handeln der USA und anderer westlicher Staaten in Gaza und Afghanistan gewesen, hieß es in deren Plädoyer am Vortag.

Zum Schluss des Prozesses zeichnen die Anwälte der Nebenklage deren Schicksale nach. Da ist der Muslim, der als Gastarbeiter-Kind 40 Jahre hart gearbeitet hat, aufgrund der anhaltenden psychischen Belastung aber weder seine Familie ernähren noch seine geliebten Bücher lesen kann. „Für einen Selbstmord brauche ich keine Kugeln im Kopf. Ich bin schon tot“, zitiert ihn sein Anwalt.

Auch die Familie der beiden Getöteten denkt jeden Tag an den Tag, der ihr Leben für immer veränderte. Die erst zwei Jahre alte Hafsa in ihrem Kinderwagen und ihre Mutter Amel waren die Ersten, die das Auto erfasste und durch die Luft schleuderte. Ihre Verletzungen ließen ein Überleben nicht zu.

Die Familie ist inzwischen aus München weggezogen und wünscht sich, dass der Angeklagte in seiner Zelle in der Bedeutungslosigkeit verschwinden möge. Dies dürfte für ihn die schlimmste Strafe sein, hieß es in dem Schreiben.

Möglich, dass die Familie mit dieser Einschätzung recht hat. Denn wie sehr der 25-Jährige um Anerkennung buhlte, wie er beim Bodybuilding poste, kam im Prozess zutage. Auch seine Kränkbarkeit, seine Wut und Empörung. Der vom Gericht bestellte Gutachter stellte eine mittelgradige Persönlichkeitsstörung fest – betonte aber auch, der Angeklagte habe zum Zeitpunkt der Tat keine akute Psychose gehabt.

Dennoch schließt die Verteidigung des 25-Jährigen eine verminderte Schuldfähigkeit nicht aus. Ihr Mandant zeige deutliche Anzeichen einer hebephrenen Schizophrenie, einer Unterform, bei der anstelle von Wahnvorstellungen vor allem ein wirres Gefühlsleben und unberechenbares Verhalten im Vordergrund stehen. Während sein Anwalt dies erläutert, fängt der Angeklagte plötzlich zu schluchzen an – dagegen wirkte er bei den Schilderungen der Tat und dem Leiden seiner Opfer weitestgehend unberührt.

Doch diese „emotionale Verflachung“ sieht die Verteidigung als Symptom und möchte den Angeklagten deshalb in einem psychiatrischen Krankenhaus statt in einem Gefängnis untergebracht sehen – bei einer Freiheitsstrafe von 15 Jahren. Die Bundesanwaltschaft hingegen fordert unter anderem wegen zweifachen Mordes, versuchten Mordes in 22 Fällen sowie wegen zumeist gefährlicher Körperverletzung in weiteren 22 Fällen eine lebenslange Haftstrafe. Und sie fordert die Feststellung der besonderen Schwere der Schuld – dies würde eine Freilassung auf Bewährung nach 15 Jahren Gefängnis erheblich erschweren.

Das Urteil fällt am 6. August.ELKE RICHTER/DPA

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