Verfahren gegen Alt-OB eingestellt

von Redaktion

Reiter bei der Meisterfeier 2025 – neben Thomas Müller. © Daniel Löb/dpa

Es war der Riesenaufreger im März kurz vor der OB-Wahl: Dieter Reiters (68) nicht genehmigte Posten im Verwaltungsbeirat, ab Februar auch im Aufsichtsrat des FC Bayern. Als dies vor der Kommunalwahl im März publik wurde, war der Ärger groß. Reiter trat von den Bayern-Ämtern zurück und spendete die 90.000 Euro, die er bis dato vom Verein bekommen hatte, an soziale Projekte. Die Wahl verlor er dennoch. Noch am Abend der Stichwahlniederlage am 22. März verkündete Reiter den Rückzug aus der Politik.

Jetzt gibt die Regierung von Oberbayern bekannt, sie habe das daraufhin eingeleitete Disziplinarverfahren gegen Reiter eingestellt. „Eine Disziplinarmaßnahme wurde nicht beantragt, da es sich um ein Dienstvergehen von geringerer Schwere handelt und gegen Ruhestandsbeamte Disziplinarmaßnahmen in solchen Fällen gesetzlich allgemein unzulässig sind“, heißt es in einem entsprechenden Schreiben.

Im Rahmen der Ermittlungen habe sich zwar grundsätzlich bestätigt, dass Reiter zumindest fahrlässig gegen beamtenrechtliche Pflichten verstoßen habe, hieß es in der Mitteilung. Hintergrund sei, dass er die Tätigkeit beim FC Bayern München ausübte, „ohne diese zuvor angezeigt und die dafür erforderliche Genehmigung durch den Stadtrat der Landeshauptstadt München eingeholt zu haben“.

Zu Lasten des Alt-OBs nannte die Regierung von Oberbayern dabei unter anderem seine Leitungs- und Vorbildfunktion, die Ausübung der Tätigkeit über mehrere Jahre und die Vergütung sowie „eine erhebliche Außenwirkung“.

Zu seinen Gunsten wurde Reiter ausgelegt, dass er durch die Tätigkeit keinen Vermögensvorteil erlangt habe, der ihm rechtlich nicht zugestanden hätte. Zudem sei die Tätigkeit öffentlich bekannt und bei rechtzeitiger Antragstellung genehmigungsfähig gewesen. Ebenfalls für Reiter sprach, dass er „das Fehlverhalten öffentlich eingeräumt, ernstlich um Entschuldigung gebeten, die erhaltene Vergütung vollständig an zwei gemeinnützige Münchner Projekte gespendet und im Disziplinarverfahren uneingeschränkt kooperiert“ habe. Der Stadtrat habe die Angelegenheit politisch abgeschlossen.

So sei der Verstoß aus Sicht der Regierung zwar nicht unerheblich, aber auch nicht schwerwiegend. „Bei Ruhestandsbeamten sind Disziplinarmaßnahmen aber gesetzlich generell nur bei schwerwiegenderen Dienstvergehen vorgesehen.“ Wäre Reiter noch im Dienst, wäre demnach ein Verweis oder eine Geldbuße in Betracht gekommen.

Auf Anfrage unserer Zeitung wollte sich Reiter nicht zu der Entscheidung äußern.MM

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