Ein ganz spezielles Ensemble: die Ami-Siedlung am Perlacher Forst steht nun unter Denkmalschutz. © Marcus Schlaf
Die ehemalige amerikanische Siedlung am Perlacher Forst steht seit Mitte Juni als Baudenkmal-Ensemble unter Schutz. Das zerstört die vorgestellten Nachverdichtungspläne der Bundesimmobilienanstalt (BIMA), die vor Ort höchst umstritten sind. Die Stadt ist nicht traurig darüber und hält eine Weiterentwicklung der Siedlung unter den neuen Denkmalschutzbedingungen trotzdem für möglich.
Die Zustimmung des Landesdenkmalrats erfolgte einstimmig, erklärt sein Vorsitzender Robert Brannekämpfer (CSU). Es sei gar keine Frage gewesen. „Das ist die größte amerikanische Siedlung in Deutschland nach dem Krieg, eine bedeutende amerikanische Nachkriegsarchitektur außerhalb der USA.“ Und sie ist noch in großen Teilen in ihrer ursprünglichen Form vorhanden. „Die Siedlung weist eine besondere geschichtliche und städtebauliche Bedeutung auf, die eine Erhaltung im Interesse der Allgemeinheit erforderlich macht“, so eine Sprecherin des Bayerischen Landesamtes für Denkmalpflege.
„Ein ganz spezielles Ensemble innerhalb der reichen Denkmallandschaft Münchens“, findet auch Stadtbaurätin Elisabeth Merk. Für sie liegt der Wert der Siedlung weniger auf den Gebäuden, sondern mehr auf der städtebaulichen Struktur. „Die campusartige Verteilung der Wohnbauten auf den offenen Freiflächen ohne abgrenzende Zäune macht die Anlage zu etwas ganz Besonderem.“
Die Nachverdichtungspläne des Eigentümers, der Bundesimmobilienanstalt (BIMA), hätten allerdings deutlich in diese Struktur eingegriffen. Die BIMA wollte einige der alten Gebäude abreißen und auf den Bodenplatten neue, höhere Bauten errichten. Zudem wollte sie an fünf Stellen Wohnquader in die Siedlung setzen. Fremdkörper, die den Charakter mit den typischen Zeilenbauten zerstören würden, schimpften Anwohner, die sich in der „Interessengemeinschaft Wohnanlagen am Perlacher Forst“ (IWAP) zusammengeschlossen haben. Die übergroßen Baukörper würden ein kleines Wäldchen und weitere Grünflächen zerstören. Sie reichten eine Petition für den Denkmalschutz ein.
Der jetzt verfügte Ensembleschutz sei „ein großer Schritt in die richtige Richtung“, erklärt IWAP-Rechtsanwalt Benno Ziegler. Damit sei gewährleistet, dass sich die Struktur der Ami-Siedlung nicht verändere. Unverständlich sei jedoch, warum die vorhandenen Gebäude nicht auch als Einzeldenkmäler geschützt wurden. Schließlich hätten die Amerikaner bis zu ihrem Abzug selbst alle Änderungen vorgenommen. „Wir werden deshalb weiter für den Einzel-Denkmalschutz kämpfen.“ Man habe jedoch nichts gegen den Ausbau der Dachgeschosse. „Solange es nicht das Erscheinungsbild verändert.“
Mit dem Ensembleschutz dürften vor allem die umstrittenen Wohnhöfe vom Tisch sein. „Diese Quader hätten den Charakter deutlich zerstört“, findet Brannekämper. Er hält eine Nachverdichtung der Ami-Siedlung immer noch für möglich. „Nur etwas weniger, aber grüner und dem Charakter angemessen.“ Für beide Seiten ein guter Kompromiss.
Auch Merk glaubt, dass die Siedlung „unter Berücksichtigung der städtebaulichen Qualitäten“ gut in die Zukunft weiterentwickelt werden könne. Bei der BIMA gibt man sich wortkarg. Man gehe davon aus, „dass das Planungsvorhaben unter Würdigung des Denkmalschutzes fortgeführt wird“. Verbindliche Aussagen zum Zeitrahmen der weiteren Planungen gebe es derzeit nicht.CARMEN ICK-DIETL