Sie geben nicht auf

von Redaktion

Die Gegner des Hochhaus-Projekts an der Paketposthalle bringen Klage ins Gespräch

Der Landtagsabgeordnete Robert Brannekämper (vorne links) übergab 2025 Unterschriften gegen Hochhauspläne für das Paketpost-Areal (re.) an Florian Schmelmer (KVR). © Markus Götzfried, Herzog & De Meuron

Der Streit um das Paketpost-Areal geht weiter: Am 30. Juni ist zwar der Bebauungsplan für das Projekt mit den zwei 155 Meter hohen Türmen in Kraft getreten – doch die Gegner geben nicht auf. Die Initiative „Hochhausstop“ will eine Normenkontrollklage vor dem Verwaltungsgerichtshof unterstützen, um das Projekt der Büschl-Gruppe noch zu verhindern. Mit der Klage solle die „Notbremse gezogen werden“, sagte der Vorsitzende der Initiative, der Landtagsabgeordnete Robert Brannekämper (CSU).

Die Initiatoren seien bereits mit betroffenen Nachbargrundstückseigentümern und Verbänden im Gespräch, die berechtigt seien, gegen das Projekt an der Friedenheimer Brücke zu klagen. Die Initiative selbst kann keine Klage einreichen. Sie wollten mögliche Kläger jedoch finanziell und beratend unterstützen, teilten die Initiatoren mit. Eine Normenkontrollklage kann erhoben werden, wenn ein Bebauungsplan die Rechte anderer Grundstückseigentümer verletzt. In diesem Fall muss das Gericht die Rechtmäßigkeit des Plans prüfen.

Die Gegner des Projekts sehen Mängel etwa beim Verkehr, Lärm- oder Grundwasserschutz. Sie beziehen sich dabei auf Gutachten, die von den Hochhausgegnern in Auftrag gegeben wurden. Auch beim Denkmalschutz des nahe gelegenen Schlosses Nymphenburg sehen die Gegner Beeinträchtigungen: Das Erscheinungsbild des Denkmals werde „durch die Türme massiv gestört“, sagte Ex-Stadtrat Wolfgang Czisch (SPD) von der Initiative.

Das städtische Planungsreferat widerspricht: Im Bebauungsplanverfahren seien alle öffentlichen und privaten Belange ordnungsgemäß abgewogen und alle planungsrechtlichen Anforderungen erfüllt worden, so das Referat. Man sehe sich deshalb gut auf eine mögliche Normenkontrollklage vorbereitet. Auch die Büschl-Gruppe gibt sich gelassen: Die Planung soll weitergehen. Da eine solche Klage keine aufschiebende Wirkung hat, kann der Bau vor Abschluss des Verfahrens beginnen. Tiefbauarbeiten könnten laut der Gruppe 2029 starten, der Projektabschluss ist für 2033 geplant.

Die Hochhausgegner hatten zuvor versucht, das Projekt mit einem Bürgerbegehren zu stoppen. Das Verwaltungsgericht erklärte es Anfang des Jahres jedoch für unzulässig.JULIAN LIMMER

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