Lebenslang für den Attentäter

von Redaktion

Auto-Anschlag auf Verdi-Demo – Farhad N. erhält Höchststrafe

Tag des Urteils: der 25-jährige Attentäter Farhad N. gestern vor dem Oberlandesgericht in München. Mit seinem Mini (links) fuhr der Attentäter in die Menge. Amel (37) und Tochter Hafsa starben. © SIGI JANTZ. Yannick Thedens

Er ist schuldig wegen zwei Morden, 23 Mordversuchen und 19 Körperverletzungen: Das Urteil über den Attentäter aus der Seidlstraße ist gesprochen. Farhad N. (25) muss lebenslänglich ins Gefängnis. Richter Michael Höhne stellte am Oberlandesgericht gestern zudem die besondere Schwere der Schuld fest. Eine vorzeitige Entlassung nach 15 Jahren ist damit ausgeschlossen – im Schnitt sitzen Täter in Bayern dann 23 Jahre im Gefängnis.

Es ist die Höchststrafe für den Auto-Attentäter: Am 13. Februar 2025 raste er in der Seidlstraße in einen Verdi-Demonstrationszug – mit bis zu 42 km/h, gezielt von hinten, „um möglichst viele Menschen zu töten“, erläuterte der Richter. Farhad N. habe „mit absolutem Vernichtungswillen gehandelt“. Einsatzkräfte sahen sich „einem Trümmerfeld“ gegenüber, die Spurensicherung sprach von einer „Schneise einer Verwüstung“.

Nach zweistündiger Urteilsbegründung wandte sich Michael Höhne direkt an den Terroristen: „Mit Ihrer Tat haben Sie dafür gesorgt, dass München aufgenommen wird in eine traurige Liste.“ Gemeint sind tödliche Auto-Anschläge, wie am Weihnachtsmarkt in Magdeburg. Oder zuletzt beim CSD in Berlin.

Alle Opfer des Terrors in der Maxvorstadt nannte der Richter namentlich und erzählte ihre Geschichte im Detail. Bittere Tränen flossen im Gerichtssaal. Es sind quälende Szenen, die das unvorstellbare Ausmaß der Tat noch einmal klar machen. „Der Angeklagte hat ganze Familien zerstört, Beziehungen und Ehen, Körper und Seelen, aber auch berufliche Karrieren, finanzielle Polster und in vielen Fällen auch die gesamte Zukunft“, sagte Anwalt David Mühlberger, der allein neun Opfer vertritt. Das Urteil sei „sachgerecht“ – für viele Geschädigte gebe es aber keinen gerechten Ausgang.

Trotz der Erleichterung, dass der Täter endgültig eingesperrt wird, seien viele Opfer durch den Prozess retraumatisiert, so der Anwalt. Viele leiden bis heute massiv unter den Folgen. Bei einigen stehen noch Operationen an – längst nicht jeder kann wieder arbeiten. „Es gibt leider sogar Fälle, bei denen die Geschädigten bedürftig geworden sind“, sagte Mühlberger.

„Anschläge dieser Art sind sinnlos, brutal und menschenverachtend“, sagte der Richter direkt zu Farhad N., der sich seit Anfang 2025 radikalisiert hat – ein islamistisches Motiv sei „klar erkennbar“. Noch im Auto trug der Afghane eine Gebetskette und berührte den Koran. „Muslimen, Ausländern und Minderheiten haben Sie damit einen Bärendienst erwiesen. Rechte Kreise nutzen solche Taten für ihre Zwecke.“

Bisher kaum bekannt: Der Anschlag hätte noch weitere Todesopfer fordern können. Doch als Farhad N. in die Menschenmenge fuhr, sprang der Gang durch den Aufprall raus. Bis zuletzt hatte er Vollgas gegeben – konnte aber nicht mehr beschleunigen. Zuvor war er durch fünf Polizeiwagen gefahren, die am Ende des Demozuges versetzt folgten. Nur jeweils fünf Zentimeter zu jeder Seite hatte Farhad N. Platz für sein Überholmanöver – und wohl auch Glück gehabt, dass er nicht hängenblieb. 23 Meter lang war anschließend die tödliche Fahrtstrecke.

Kurz vor der Tat, gegen 10.20 Uhr, bestätigte seine Tante ihm noch, Farhad N. sei „der beste Moslem“. Das schrieb sie ihm per WhatsApp. Kurz darauf betete er – und gab Vollgas. Bei der Festnahme und vor Gericht hob N. den rechten Zeigefinger, „um die Tat als religiös motiviert zu kennzeichnen“, sagte Richter Höhne und verwies auf die sogenannte Tauhid-Geste, die radikale Islamisten nutzen. Auch in der U-Haft sagte der Afghane noch, er „würde die Tat im Namen Allahs wieder ausführen“, so der Richter.

Für den erfahrenen Richter Höhne war es der letzte Fall. Der Richter bedankte sich nach 35 Jahren bei der bayerischen Justiz – und erhielt großen Beifall. Ein kraftvoller Moment – trotz des furchtbaren letzten Falles. ANDREAS THIEME

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