von Redaktion

Mord im Hasenbergl: BGH bestätigt Urteil

26 Jahre nach dem Mord an seiner Ex-Frau und vierfachen Mutter der gemeinsamen Kinder im Hasenbergl hat der Bundesgerichtshof (BGH) das Urteil des Landesgerichts vom Oktober 2025 bestätigt: lebenslang. Die Revision wurde abgewiesen. Der Mörder hatte im Februar 2000 seine von ihm getrennt lebende Ehefrau mit einem unbekannten Mittäter erdrosselt. Anschließend täuschte er einen Suizid der 28-Jährigen vor. Laut Gericht hatte die Frau seit drei Jahren getrennt von dem Mann gelebt. Die Ehe sei einst von den Familien der beiden arrangiert gewesen. Die Frau habe bei ihrem Mann Gewalt und Unterdrückung durchlebt.MM

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