So vermeiden Sie Zoff am Zaun

von Redaktion

Nachbarschaftsstreitigkeiten: Welche Regeln im Garten gelten

Überwuchs am Zaun muss zurückgeschnitten werden.

Uli Hoeneß vor seinen umstrittenen Bäumen. Die zwei kleinen sollen weg. © Thomas Plettenberg

Normales Rasenmähen muss tagsüber geduldet werden.

Spielende Kinder gehören zum alltäglichen Leben, sagt das Gesetz. © Christin Klose, Ute Grabowsky/Photothek

Geruchsbelästigung? Das Grillvergnügen der Nachbarn ist kein Grund, sich zu beschweren. © Sam Edwards, Imago

Uli Hoeneß ist nicht allein. Seine Nachbarin am Tegernsee will vor Gericht erzwingen, dass der Ex-Fußball-Manager zwei Bäume aus seinem Garten entfernt, weil diese ihr die Sicht versperren (wir berichteten). Abstrus, könnte man denken – doch solche Streitereien sind in Bayern nicht selten. Im Gegenteil: Im Vorjahr landeten 785 Querelen vor den Amtsgerichten, meldet das Justizministerium. Obendrein ist Bayern nach einer repräsentativen Umfrage der Versicherung Allianz Direct das Flächenland mit den meisten Nachbarschaftsstreitigkeiten. 58 Prozent der Befragten hatten demnach schon mal Streit mit Nachbarn.

Dabei sollte ein Gerichtsprozess der letzte Weg sein. „In Bayern ist vor dem Gang zum Gericht bei klassischen Nachbarschaftsstreitigkeiten, wie Lärmbelästigung oder Gartenbepflanzung, eine außergerichtliche Streitschlichtung gesetzlich vorgeschrieben“, sagt Justizminister Georg Eisenreich (CSU). Das wirksamste Mittel, um eine Eskalation zu vermeiden, sei ohnehin „das klärende Gespräch am Gartenzaun“. Zusätzlich zu den 785 neuen Fällen gab es noch 48 Berufungsverfahren. Es ging um bimmelnde Kuhglocken, zu hohe Hecken, bellende Hunde, falsch geparkte Autos – oder eben Bäume. Spitzenreiter als Streitschlichter ist laut Ministerium das Amtsgericht München mit 57 Verfahren.

Eisenreich und sein Ministerium empfehlen dringend, die Broschüre „Rund um die Gartengrenze“ zu lesen. Darin sind viele Grundregeln verzeichnet, an die sich Nachbarn mit Garten halten müssen.

Pflanzenregeln

Bei der Lektüre wird schnell klar, dass Grundstücksgrenzen ein schwieriges Thema sind – insbesondere, wenn es um Pflanzen an denselben geht. Grundsätzlich gilt: Bäume, Sträucher und Hecken, die kleiner sind als zwei Meter, müssen 50 Zentimeter von der Grenze entfernt stehen; solche über zwei Meter müssen zwei Meter Abstand haben. An Hanglagen wird anders gemessen: Dann gilt der Boden des höheren Nachbargrundstücks als Nullpunkt, sodass ein drei Meter hoher Baum juristisch nur noch 1,99 Meter hoch sein kann.

Wenn Zweige überhängen, darf der Nachbar den Beschnitt fordern. Pflanzenrecht? Es muss auch dann geschnitten werden, wenn der Baum dadurch das Gleichgewicht verliert oder eingeht. Wichtig: Äpfel, die an überhängenden Apfelbaumzweigen hängen, gehören nicht dem, den sie belästigen, sondern gehören weiterhin dem Baumbesitzer. Dieser darf die Fremdgänger-Äpfel mit einem Obstpflückgerät von der Nachbarseite ernten (zum Betreten des Nachbargrundstücks: siehe unten). Fallobst gehört dagegen dem, auf dessen Boden es liegt.

Doch zurück zum Abstand von der Grenze. Oft müssen Bäume, die zu nah am Nachbargarten stehen, auf zwei Meter zurückgeschnitten werden, damit alles seine Richtigkeit hat. Aber Achtung, das Recht auf Rückschnittforderung verjährt nach fünf Jahren. Wer ein Haus mit Nachbargarten kauft, sollte also vor Vertragsabschluss in Erfahrung bringen, wann der zu hohe Baum nebenan zuletzt gestutzt wurde und ob das Recht, die Kürzung zu verlangen, nicht schon Geschichte ist – zum Beispiel, weil der Baum sechs Jahre nicht mehr beschnitten wurde und das keinen gestört hat. Die Verjährungsfrist beginnt nämlich nach einem Schnitt, nicht nach Hausbesitzerwechseln.

Grenzgesetze

Wenn die Grenze zum Nachbargrundstück durch Menschen überschritten wird, hat das viele spannende juristische Aspekte. Schmeißen zum Beispiel die Kinder einen Ball in Nachbars Garten, muss der in der Regel gestatten, dass sie ihn dort suchen und holen, natürlich ohne Schaden anzurichten. Ein stärkerer Grund, das Terrain zu wechseln, ist ein Notstand. Etwa ein umsturzgefährdeter Baum, der nur von der anderen Seite her gefällt werden kann. Hier besteht sogar Selbsthilferecht. Beim Ballholen nicht, hier muss erst der Nachbar um Erlaubnis gefragt werden, ebenso wie für die Ernte der eigenen, aber überhängenden Äpfel.

Auch das Notwegerecht (da kein eigener Zugang zum eigenen Grundstück) und das Hammerschlagsrecht (Bauarbeiten sind nur vom Nachbarn aus möglich, etwa das Streichen einer Garagenrückwand, die genau an der Grenze verläuft) begründen den Aufenthalt nebenan. Jedoch: Dauern die Arbeiten länger als eine Woche, wird Miete an den Nachbarn fällig. Dies übrigens auch dann, wenn Bauten unerlaubt auf das Nachbargrundstück ragen und nicht mehr entfernt werden können.

Geräusche und Gerüche

Das dritte große Kapitel des Ratgebers, jenes der Geräusche und Gerüche, ist geradezu grenzenlos und schwer greifbar. Prinzipiell müssen Rasenmäher, Ballermann-Hits, Ehekrach und gegrillte Zwiebelsteaks geduldet werden, solange nicht die Grenzwerte des Bundesimmissionsschutzgesetzes überschritten werden. Wenigstens tagsüber von 9 bis 20 Uhr. Laute Kinder, bellende Hunde, Tabakgeruch und Partys gehören zum normalen, natürlichen Leben, wird argumentiert. Ein unentwegt nachts heulender Hund oder ein heimlicher Fischräucherbetrieb beeinträchtigen dagegen das Umfeld erheblich – beides sind gute Gründe für eine Auseinandersetzung.

Von all diesen Regeln gibt es viele Ausnahmen. Der wahrscheinlich wichtigste Satz der Broschüre „Rund um die Gartengrenze“ dürfte daher dieser sein: „Maßgebend sind immer die konkreten Umstände des Einzelfalls.“ Schließlich spielen auch noch Hausordnungen, Naturschutz und individuelle Gemeindeordnungen eine Rolle. Ohne Gerichte geht es also nicht immer – irgendjemand muss ja mit kühlem Kopf entscheiden.ISABEL WINKLBAUER

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