Alfons Schuhbecks Haft ist seit Februar 2025 unterbrochen. Muss er jetzt zurück in die Zelle? © JANTZ
Stichtag für Alfons Schuhbeck (77): Heute endet seine krankheitsbedingte Unterbrechung der Haft. Ein Gutachter wird nun im Auftrag der Staatsanwaltschaft München I prüfen, ob der frühere Star-Koch zurück ins Gefängnis muss. Dort müsste dieser eigentlich noch 32 Monate absitzen. Doch er leidet an Krebs und darf sich bereits seit Februar 2025 außerhalb der JVA behandeln lassen.
Rückblick: Im Juli 2025 wurde Schuhbeck am Landgericht zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von vier Jahren und drei Monaten verurteilt – unter anderem wegen Betrugs und weil er Corona-Hilfen abgezockt hatte. Es war seine zweite Verurteilung neben der millionenschweren Steuerhinterziehung. Nur 19 Monate saß Schuhbeck seit seinem Haftantritt in der JVA Landsberg aber tatsächlich im Gefängnis, zwölf davon in der Außenstelle Rothenfeld.
Aufgrund „einer schwerwiegenden Erkrankung“ ist der 77-Jährige seit anderthalb Jahren „nicht haftfähig“, teilt Staatsanwältin Juliane Grotz auf Anfrage mit. Die Strafvollstreckung sei auch in einer Justizvollzugsanstalt mit Krankenabteilung „nicht umsetzbar“.
Mehrere Mitarbeiter von Gefängnis-Krankenstationen in Bayern sehen das anders. Sie schildern unserer Zeitung, dass sogar Pflegefälle oder amputierte Gefangene im Knast behandelt werden konnten – es sei zudem die Regel, dass täglich Insassen zur Behandlung in Kliniken gefahren werden, etwa zur Dialyse. Ihr Fazit: Man könnte Schuhbeck durchaus inhaftieren, „wenn man wollen würde“. Derartige Beschwerden seien „dem Bayerischen Staatsministerium der Justiz nicht bekannt“, teilt Sprecher Peter Tischler mit. Zum Gesundheitszustand will sich auch die Staatsanwaltschaft nicht äußern.
Wie geht es weiter? Die Staatsanwaltschaft prüft, ob und wie „die notwendige medizinische Behandlung von Herrn Schuhbeck in der Haft fortgesetzt werden kann“, sagt Grotz. Ein Gutachter soll die Frage der Haftfähigkeit klären. Bereits dreimal war das der Fall: Mitte Juni und im Dezember 2025 sowie am 21. April 2026. Grotz zufolge gab es bislang zwei verschiedene Sachverständige. Ihnen lagen „umfangreiche medizinische Unterlagen“ vor. Zudem erfolgten auch „ambulante Untersuchungen“. Bis zum Abschluss der Haftfähigkeitsprüfung müsse Schuhbeck „nicht zum weiteren Vollzug“ ins Gefängnis. Und dürfte rein rechtlich sogar auf die Wiesn gehen …ANDREAS THIEME