Prozess um Knochenbruch in der Wiesn-Achterbahn
Es ist ein kurioser Fall, der jetzt am Münchner Amtsgericht verhandelt wurde: Weil ein Mann sich in der Achterbahn schwer verletzt hatte, verklagte er den Schausteller. Mit seiner Ehefrau und Freunden hatte der Mann das Oktoberfest besucht. Die Gruppe fuhr auch mit einer Achterbahn, wie das Gericht bestätigt. Dabei streckte der Wiesnbesucher die Hände nach oben in die Luft, so wie andere Fahrgäste auch – doch das ist nicht erlaubt, davor wird mit Schildern am Fahrgeschäft gewarnt.
Der Kläger habe „einen Aufprall seiner rechten Hand auf einen Stahlträger der Anlage gespürt“, sagt Gerichtssprecher Martin Swoboda. Folge: Der Mann brach sich eigenen Angaben zufolge das Handgelenk – und forderte später 10.000 Euro Schmerzensgeld von der Betreiberin. Sie hingegen beteuerte, es seien gar keine Stahlträger am Fahrgeschäft vorhanden, an denen man sich mit den Händen verletzen könnte. Laut Gericht waren alle Verkehrssicherungspflichten erfüllt – die Klage wurde abgewiesen.THI