Susanne Gold zeigt den Fahrschein, der ihren Mann zum Schwarzfahrer machte. © M. Schlaf
Susanne Gold und ihr Mann Thomas waren nach einem Familientreffen im ICE 603 auf der Heimfahrt von Hamburg-Altona nach München. Zwei Sitzplätze im Ruhebereich hatte sie bei der Buchung zusätzlich reserviert, einer entspannten Fahrt in die Heimat stand nichts im Wege – bis der Zugbegleiter die Fahrscheine kontrollierte. Da stellte sich heraus, dass beide Tickets mit einer BahnCard 50-Ermäßigung gekauft waren – aber nur Susanne Gold konnte die Kundenkarte vorweisen. Folge: eine Fahrpreisnacherhebung in Höhe von 398,10 Euro.
Sie habe beide Fahrkarten zum Preis von je 105,25 Euro gebucht, schreibt uns Susanne Gold. Und dabei machte sie einen Fehler: „Bei der Buchung wurde für meinen Mann versehentlich ebenfalls meine BahnCard-Ermäßigung ausgewählt, obwohl er keine BahnCard besitzt.“ Sie hatte übersehen, dass die Ermäßigung auf ihrem Profil voreingestellt war und sie diese hätte ändern müssen. Ihr Mann war also ohne gültigen Fahrschein unterwegs. „Ich habe den Fehler sofort eingeräumt und angeboten, die fehlende Summe nachzuzahlen.“
Aber die Bahn kannte keine Gnade und beharrte auf der Zahlung der kompletten Strafe – ohne Anrechnung des bereits bezahlten Betrages. Golds Fehlbuchung kostete sie also die stolze Summe von 503,35 Euro. Mehr Geld, als wenn ihr Mann gleich ohne eine Fahrkarte in den Zug gestiegen wäre. „Wir sind schlechter gestellt als ein Schwarzfahrer.“
Sie legte gegen den Bescheid Einspruch ein und bat um eine Korrektur der zu bezahlenden Summe, was keine einfache Angelegenheit war: „Es gibt keine direkte Mailadresse oder Telefonnummer, sodass ich alles mühsam über das Fahrgastrechte-Formular online hochladen musste.“ Darum wandte sie sich an die Schlichtungsstelle Reise & Verkehr. Dort wurde die Rechtmäßigkeit des erhöhten Beförderungsgeldes festgestellt, da Thomas Gold unzweifelhaft keinen gültigen Fahrschein hatte. Darüber hinaus wurde gewürdigt, dass durch die Zahlung des Fahrpreises plus der Fahrpreisnacherhebung der entstandene Schaden überkompensiert sei und es sich offenbar um ein einmaliges Fehlverhalten einer langjährigen BahnCard-Inhaberin handle.
Außerdem kritisierte die Juristin der Schlichtungsstelle, dass die Gestaltung der DB-Navigator-App, über die Susanne Gold die Fahrscheine gekauft hatte, in Bezug auf die Nutzerfreundlichkeit Defizite aufweise. Nichtsdestotrotz kam sie zu dem enttäuschenden Ergebnis: „Der Schlichtungsantrag hatte keinen Erfolg.“ Die Bahn habe der Schlichtungsstelle mitgeteilt, dass ein erhöhtes Beförderungsentgelt grundsätzlich nicht aus Kulanzgründen reduziert werde.
Susanne Gold wandte sich an unsere Redaktion – und wir schilderten den Sachverhalt der Pressestelle der Bahn. Deren Antwort: „Unser Kundenservice wird sich noch mal mit der Kundin in Verbindung setzen und wir werden sicherlich eine Lösung im Sinne aller finden.“ Um Fehler beim Fahrkartenkauf zu vermeiden bzw. zu korrigieren, empfiehlt die Bahn, das Ticket nach der Buchung auf etwaige Eingabefehler zu prüfen. „Innerhalb von drei Stunden nach der Buchung können Tickets in einem solchen Fall einfach online storniert und neu gebucht werden. Im Falle eines Flexpreises gibt es darüber hinaus immer die Möglichkeit, bis einen Tag vor dem ersten Geltungstag das Ticket kostenfrei zu stornieren.“
Susanne Gold erhielt einen Reisegutschein über 100 Euro. „Damit bitten wir Sie für die entstandenen Unannehmlichkeiten um Entschuldigung.“ Besänftigt ist sie dadurch nicht: Sie habe den Eindruck, dass ihr Fall nicht wirklich geprüft wurde. Ein Entgegenkommen wäre für sie gewesen, den bezahlten Fahrpreis anzurechnen und die tatsächliche Differenz zu berechnen. „Als langjährige BahnCard-Kundin habe ich über Jahre Verspätungen, Zugausfälle, verpasste Anschlüsse und andere Fehler der Bahn akzeptieren müssen.“ Bei einem einzigen Eingabefehler ihrerseits gab es dagegen keinerlei Toleranz. „Ich habe meine BahnCard als Konsequenz inzwischen gekündigt.“VOLKER PFAU