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Misshandelt in der Kita

Schwere Misshandlungsvorwürfe gegen Krippenerzieherin: Eine 58-Jährige steht vor Gericht. © Sven Hoppe/dpa

Der Erzieherin im Zeugenstand kommen die Tränen, als sie schildert, was ihre ehemalige Kollegin den Kleinkindern alles angetan habe. Von Todesdrohungen ist die Rede, von körperlicher Gewalt, von verweigertem Essen und vernachlässigter Pflege. Von Beleidigungen, auch rassistischer Natur. Vieles davon findet sich in der Anklage wider. Vor dem Amtsgericht München muss sich eine 58-Jährige wegen Misshandlung von Schutzbefohlenen in elf Fällen verantworten.

Die Angeklagte selbst schweigt zu den Vorwürfen, knetet nur immer wieder ihre Hände, als zuerst die Sachbearbeiterin der Polizei aussagt. Die Beamtin beschreibt, wie schwierig es gewesen sei, durch Vernehmungen der noch sehr jungen Kinder und der aufgewühlten Eltern konkrete Vorfälle nachzuweisen. Doch vor allem durch die Aussagen von Kolleginnen sei letztlich ein klares Bild entstanden.

So habe die angeklagte Erzieherin, die die Leitung einer Krippengruppe mit ein- bis dreijährigen Kindern innehatte, häufiger volle Windeln oder eingenässte Kleidung nicht gewechselt. Sie habe die Kleinen angeschrien und grob am Arm gepackt. Dass ihnen Essen verweigert wurde, habe sich in den Aussagen ebenso durchgezogen wie Beleidigungen, schildert die Ermittlerin.

Die Staatsanwältin geht in ihrer Anklage noch darüber hinaus. Die 58-Jährige habe zum Beispiel ein zweijähriges Kind mehrfach mit den Worten „ich töte dich“ oder „ich bring dich um“ bedroht. Außerdem soll die Frau einen ebenfalls zweijährigen Jungen am Handgelenk gepackt und zu Boden geschleudert haben. Der Kleine erlitt eine Radiusköpfchensubluxation, eine schmerzhafte, behandlungsbedürftige Verletzung. Ein weiteres Kind wurde so grob auf seinem Stühlchen an den Tisch geschoben, dass es sich die Lippe aufschlug.

Laut Anklage hat die Erzieherin die Kinder auch beleidigt und herabgewürdigt, teils aufgrund ihrer Herkunft beziehungsweise fehlender Deutschkenntnisse – obwohl sie selbst einen Migrationshintergrund hat. So habe sie einem Kind mit indischer Abstammung gesagt, dass Inder schmutzig seien und stinken würden, schilderte die Staatsanwältin. Einem weiteren habe sie das Gesicht nicht wie üblich mit einem frischen Tuch, sondern mit dem Bodenputzlappen abgewischt, um ihre Abneigung auszudrücken.

Die Leiterin der Einrichtung wurde mehrfach über Vorfälle informiert, unternahm aber nichts. Sie war deshalb zunächst wegen Beihilfe durch Unterlassen angeklagt. Das Verfahren wurde aber inzwischen gegen Zahlung einer Geldauflage und die Pflicht, einen Kurs zur Gewaltprävention für Kita-Leitungen zu besuchen, vorübergehend eingestellt.

Im Verfahren gegen die angeklagte Gruppenleitung will das Schöffengericht sein Urteil Mitte Oktober sprechen. Bis zu dessen Rechtskraft gilt die Unschuldsvermutung.DPA

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Freitag, 2. Oktober 2026
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