Mit dem Begriff Kooperationsverbot bezeichnet man die Trennung von Bund- und Länderkompetenzen im Bereich der Bildung. Das Verbot wurde 2006 im Grundgesetz verankert. Da Bildung eigentlich Ländersache ist, durfte der Bund seither nur in Ausnahmefällen Fördergelder bereitstellen, etwa für Forschungse
Dieser Artikel (ID: 301516) ist am 29.08.2017 in folgenden Ausgaben erschienen: Mühldorfer Anzeiger (Seite 4), Wasserburger Zeitung (Seite 4), Mangfall-Bote (Seite 4), Chiemgau-Zeitung (Seite 4), Oberbayerisches Volksblatt (Seite 4), Waldkraiburger Nachrichten (Seite 4), Neumarkter Anzeiger (Seite 4).