Das Kooperationsverbot

Mit dem Begriff Kooperationsverbot bezeichnet man die Trennung von Bund- und Länderkompetenzen im Bereich der Bildung. Das Verbot wurde 2006 im Grundgesetz verankert. Da Bildung eigentlich Ländersache ist, durfte der Bund seither nur in Ausnahmefällen Fördergelder bereitstellen, etwa für Forschungse

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Donnerstag, 22. Januar 2026

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