Mit dem Begriff Kooperationsverbot bezeichnet man die Trennung von Bund- und Länderkompetenzen im Bereich der Bildung. Das Verbot wurde 2006 im Grundgesetz verankert. Da Bildung eigentlich Ländersache ist, durfte der Bund seither nur in Ausnahmefällen Fördergelder bereitstellen, etwa für Forschungseinrichtungen wie die Max-Planck-Gesellschaft. 2014 und 2017 wurde das Verbot gelockert. Der Bund kann nun langfristig Hochschulen unterstützen und Kommunen dabei helfen, marode Schulen zu sanieren.