München – Ehegatten, Lebenspartner, Kinder. Wer als Flüchtling nach Deutschland kommt, hofft nicht selten, später die Familie nachholen zu können. Die Fälle, in denen das gelingt, häufen sich.
Seit Anfang 2015 wurden laut Auswärtigem Amt weltweit rund 230 000 „Visa für den Familiennachzug“ ausgestellt. Waren es im Jahr 2015 noch rund 70 000, so stieg die Zahl im Jahr darauf auf etwa 100 000. Für 2017 liegen die Prognosen nach Angaben des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (BAMF) bei 125 000 Visa.
Der Großteil der schon erteilten Visa, nämlich 102 000, ging an Syrer und Iraker. Waren es 2015 noch 24 000 Angehörige, die nachzogen, sollen es in diesem Jahr 72 000 werden. Auch in Bayern ist die Tendenz steigend. Wie ein Sprecher des Innenministeriums sagte, kamen 2015 genau 1052 Menschen über den Familiennachzug hierher. In der ersten Jahreshälfte 2017 waren es bereits 2558, die meisten aus Syrien.
Grundsätzlich sind nur anerkannte Asylbewerber zum Familiennachzug berechtigt. Die Partner und Kinder, um die es geht, müssen dann bei deutschen Auslandsvertretungen Visa-Anträge stellen. Dass die Zahl der erteilten Visa bislang verhältnismäßig niedrig ist, liegt an den langen Wartezeiten in den jeweiligen Konsulaten. Dort können mehrere Monate ins Land gehen.
Allerdings geht die Bundesregierung offenbar von einem Zuwachs der Anträge aus, vor allem aus Syrien. Laut einem Papier, aus dem die „Bild“ zitiert, wären rund 267 500 Syrer berechtigt, Familienangehörige nachzuholen. Ab März 2018 könnten noch mal rund 120 000 dazukommen – sofern dann die Sperre für den Nachzug für Flüchtlingen mit eingeschränktem Schutzstatus fällt. Das ist noch nicht klar. Kanzlerin Angela Merkel (CDU) sagte gestern, sie wolle sich das Thema „Anfang nächsten Jahres anschauen“. Der Nachzug von voll Schutzberechtigten sei erst mal Herausforderung genug.
Fiele die Sperre, dann könnten laut „Bild“ theoretisch 390 000 Flüchtlinge ihre Familien nachholen. Das stellt vor allem die Kommunen vor große Herausforderungen, etwa bei der Unterbringung. „Das Problem wird sich in den nächsten Monaten verschärfen“, sagt der Direktor des Bayerischen Gemeindetags, Franz Dirnberger. Allerdings dürfe man nicht den Fehler machen, die 390 000 mit vier oder fünf potenziellen Familienangehörigen zu multiplizieren. Viele Antragsberechtigte seien schon mit ihren Frauen und Kindern gekommen, andere seien Minderjährige, die noch keine Familien haben. Schätzungen gehen von 1,3 nachkommenden Angehörigen pro Antragsberechtigtem aus. Die tatsächliche Zahl, sagt Dirnberger, dürfte höher liegen. Marcus Mäckler