Deutschland kann einen 18-jährigen islamistischen Gefährder nun doch aus Bremen nach Russland abschieben. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hob seinen vorläufigen Stopp der Abschiebung auf. Dem russischen Staatsbürger, der in Dagestan geboren wurde und in Deutschland aufgewachsen ist, w
Dieser Artikel (ID: 302743) ist am 31.08.2017 in folgenden Ausgaben erschienen: Mühldorfer Anzeiger (Seite 2), Wasserburger Zeitung (Seite 2), Mangfall-Bote (Seite 2), Chiemgau-Zeitung (Seite 2), Oberbayerisches Volksblatt (Seite 2), Waldkraiburger Nachrichten (Seite 2), Neumarkter Anzeiger (Seite 2).