Luxemburg – In der Flüchtlingskrise im Sommer 2015 war Europa mit den größten Flüchtlingsbewegungen seit dem Zweiten Weltkrieg konfrontiert. Auf dem Höhepunkt der Krise kamen täglich Tausende Menschen in die EU – vornehmlich über die Außengrenzen in Griechenland und Italien. Die EU-Länder trafen damals eine hoch brisante Entscheidung zur Umverteilung von Migranten innerhalb der Staatengemeinschaft. Der Streit darüber dauert bis heute an. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat nun eine Klage Ungarns und der Slowakei gegen den damaligen Beschluss abgewiesen.
Was genau wurde 2015 entschieden?
Die EU-Innenminister beschlossen am 22. September 2015, innerhalb Europas 120 000 Flüchtlinge zu verteilen. Betroffen sind Menschen, die gute Chancen auf Asyl haben. In erster Linie ging und geht es dabei um Bürgerkriegsflüchtlinge aus Syrien, aber auch um Flüchtlinge aus Eritrea und dem Irak. Die Umverteilung sollte eigentlich bis zum 26. September dieses Jahres abgeschlossen sein.
Wie kam die Entscheidung zustande?
Die beteiligten EU-Länder verabschiedeten mit Mehrheit den Beschluss gegen den Widerstand Ungarns, Tschechiens, Rumäniens sowie der Slowakei. Das war äußerst ungewöhnlich, da derart heikle Entscheidungen – auch wenn die nötige Mehrheit erreicht wird – nach Möglichkeit einstimmig unter den EU-Staaten getroffen werden.
Wie hat der EuGH nun genau geurteilt?
Nach Meinung der Luxemburger Richter ist der Beschluss 2015 einwandfrei getroffen worden (Rechtssachen C-643/15 und C-647/15). Die EU-Länder seien berechtigt gewesen, vorläufige Maßnahmen zu beschließen, um auf den plötzlichen Andrang von Vertriebenen zu reagieren. Einstimmigkeit sei dabei nicht notwendig gewesen. Wie sieht die Flüchtlingssituation in Europa heute aus?
Im Vergleich zur Hochphase 2015 kommen derzeit deutlich weniger Flüchtlinge in der EU an. Das liegt unter anderem an dem Flüchtlingspakt mit der Türkei. In den vergangenen Monaten kamen im Schnitt 50 Menschen pro Tag auf den benachbarten griechischen Inseln in der Ägäis an, zuletzt schnellte die Zahl aber wieder auf bis zu 400 pro Tag in die Höhe. Die EU-Kommission bezeichnete dies jedoch als normale „saisonbedingte“ Schwankungen. Bislang wurden außerdem knapp 28 000 Menschen aus Griechenland und Italien in andere EU-Länder gebracht. Ungarn hat bislang niemanden aufgenommen, Polen ebenfalls nicht.
Welche Folgen hat das Urteil?
Es ist nun geklärt, dass der Beschluss des Ministerrats von 2015 geltendes EU-Recht ist. Sollten sich einzelne Länder weiterhin dagegen sperren, kann die EU-Kommission als „Hüterin der Verträge“ Vertragsverletzungsverfahren einleiten. Sie können nach einem längeren Verfahren wiederum in einer Klage vor dem EuGH und in hohen Geldstrafen münden. Gegen Ungarn, Polen und Tschechien hatte die Brüsseler Behörde bereits im Juni erste Schritte eingeleitet.