2,3 Millionen Kinder leben nach der Trennung ihrer Eltern überwiegend in alleinerziehenden Haushalten, fast immer bei den Müttern. Und die kommen häufig mehr schlecht als recht über die Runden. Hauptursache dafür sind ausbleibende Unterhaltszahlungen der getrennten Väter, die entweder keinen Unterhalt für ihre Kinder zahlen wollen oder es auch schlicht nicht können. Sie sind neue Lebensverbindungen eingegangen mit neuen Unterhaltsverpflichtungen für neue Kinder. Und zwei Haushalte verursachen sowieso mehr Kosten, als in einer intakten Familie entstehen. Wer vor einer Trennung vielleicht noch so gerade zurechtgekommen ist, schafft es dann einfach nicht mehr, zwei Haushalte zu finanzieren.
Die alleinerziehenden Mütter sind die wahren Heldinnen unserer sogenannten Wohlstandsgesellschaft.
Überall sind sie voll gefordert, zunächst im Beruf. Alleinerziehende Mütter müssen arbeiten, weil der Gesetzgeber ihnen nach der Kleinstkinder-Zeit keinen Unterhalt mehr zubilligt. „Einmal Zahnarztgattin – immer Zahnarztgattin“, das gilt schon lange nicht mehr. Sie können aber wegen der Kinder, um die sie sich zu Hause kümmern müssen, meist nicht so viele Stunden arbeiten.
Die emotionalen Belastungen einer Trennung sind auch nicht so leicht zu ertragen. Oft sind seelisch verletzte Mütter es einfach leid, von ihrem „Ex“ die ausbleibenden Unterhaltszahlungen für die Kinder immer wieder einzufordern. Wenn der Unterhalt ausbleibt, hilft der Staat aus der Klemme. Das geschieht durch die Gewährung eines sogenannten Unterhaltvorschusses für den Lebensunterhalt von Trennungskindern – maximal sechs Jahre lang nach der Trennung und höchstens bis zum 12. Lebensjahr. Aber auch Kinder, die älter als 12 Jahre alt sind, haben unabhängig vom Trennungszeitpunkt ihrer Eltern einen Lebensbedarf. Da sind dann wieder die Alleinerziehenden gefordert. Oder der Staat müsste die Regelung des Unterhaltsvorschusses ausweiten.
Das klingt sozial, aber schon jetzt krankt das ganze System daran, dass der Unterhalt nicht energisch genug vom verantwortlichen Ex-Lebenspartner eingefordert wird. Leistungsfähige Unterhaltsverpflichtete müsste man unbedingt zur Zahlung heranziehen. Aber auch das geschieht nicht immer. Die schwarzen Schafe unter den Betroffenen finden leicht Wege, sich gegenüber den Behörden ärmer darzustellen, als sie in Wahrheit sind. Es kann aber nicht sein, meint auch die frühere Familienministerin Manuela Schwesig (SPD), dass sich einige Väter oder auch Mütter vor dem Unterhalt ihrer Kinder drücken und die Verantwortung allein auf den Staat schieben.
Die gesetzlichen Möglichkeiten wären da, seitens des Staates Zahlungsansprüche durchzusetzen. Nach § 170 Strafgesetzbuch macht sich sogar strafbar, wer sich der gesetzlichen Unterhaltspflicht entzieht. Schon vor 1800 Jahren verfügte der römische Jurist Paulus: „Wer Unterhalt vorenthält, wird angesehen, als töte er“. So drastisch muss es heute nicht sein. Aber die milderen Gesetze, die wir haben, sollten wenigstens vollzogen werden. Es darf doch nicht immer alles auf Kosten der Allgemeinheit gehen, was Einzelne zu verantworten haben.
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