In die Wochenendausgabe vom 9./10. September hat sich eine Ungenauigkeit eingeschlichen. In unserer Kolumne von Dirk Ippen war zu lesen, dass der Staat bei ausbleibenden Unterhaltszahlungen höchstens sechs Jahre lang und nur bis zum 12. Lebensjahr des Kindes mit einem Vorschuss einspringe. Richtig ist: Am 18. August hat der Gesetzgeber beschlossen, den Vorschuss länger als sechs Jahre und bis zum 18. Geburtstag des Kindes zu zahlen.