Bundestag

Gutachter-Streit um Polens Forderung

von Redaktion

Warschau – Nun streiten sich auch Gutachter um Polens neuerlich aufgeflammte Reparationsforderungen. Dem Land stehen nach einer Expertise des polnischen Parlaments Entschädigungen von Deutschland für die Zerstörungen im Zweiten Weltkrieg zu. Das Gutachten des Sejm wurde am Montag veröffentlicht. Darin heißt es: „Es ist legitim zu sagen, dass die Republik Polen einen Anspruch auf Entschädigungen von der Bundesrepublik Deutschland hat und die Behauptung, dass die Ansprüche abgelaufen oder verjährt seien, ist unbegründet.“ Die Erklärung der polnischen Regierung aus dem Jahr 1953 über den Verzicht auf Reparationszahlungen sei verfassungswidrig gewesen und nur auf Druck der Sowjetunion erfolgt. Außerdem habe sie nur die DDR betroffen, heißt es in der Begründung.

Der Deutsche Bundestag kommt in einem Gutachten, das unserer Zeitung vorliegt, zum gegenteiligen Ergebnis. „Die Haltung der Bundesregierung in Bezug auf das Nichtbestehen staatlicher Reparationsansprüche im Verhältnis Deutschland-Polen dürfte dem geltenden Völkerrecht entsprechen“, heißt es darin. „Die Argumentation, die Erklärung (von 1953) sei unter Druck abgegeben worden oder aus sonstigen Gründen unwirksam, ist in der Literatur hinreichend widerlegt worden.“ In Auftrag gegeben hat das zwei Wochen alte Gutachten Bundestags-Vizepräsident Johannes Singhammer (CSU).  mm/dpa

Artikel 7 von 11