Nach der brutalen Vergewaltigung eines 16-jährigen Mädchens in Höhenkirchen durch drei afghanische Flüchtlinge ist nicht nur das Entsetzen groß, sondern auch der Drang, schnell (Mit-)Schuldige zu finden. Die Asylsozialberaterin der Caritas glaubt diese in der Regierung von Oberbayern entdeckt zu haben. Sie habe es als Betreiberin der Höhenkirchener Flüchtlingsunterkunft versäumt, einen als besonders renitent bekannten Asylbewerber in eine andere Einrichtung zu verlegen – eben jenen Mann, der später die drei Täter nach Höhenkirchen geholt habe.
Dem Vorwurf ist nachzugehen. Doch bei allem Verständnis für den Zorn über die Untätigkeit der Behörde ist festzustellen: Die Verlegung des Krawallmachers hätte das Problem wohl nicht gelöst, sondern nur an einen anderen Ort, in eine andere Gemeinde verlagert. Was der schreckliche Fall allerdings einmal mehr sehr wohl zeigt, ist die Überforderung des deutschen Staates durch Migranten, die das Grundrecht auf Asyl bis zum Zerreißen strapazieren: Einer der drei Täter ist nur deshalb noch immer im Lande, weil er gegen die Ablehnung seines Asylantrags klagt, ein weiterer, weil er, obwohl rechtskräftig zu einer Jugendstrafe verurteilt, als 17-Jähriger nicht abgeschoben werden kann. Der Dritte im Bunde war erst vor Kurzem als aggressiver Randalierer aktenkundig geworden.
Und auch daran darf erinnert werden: Gerade die Caritas, die nun Klage führt, dass der Höhenkirchener Unruhestifter nicht aus dem Verkehr gezogen wurde, lehnt sogar Abschiebungen kriminell gewordener Afghanen in ihr Heimatland als „unverantwortlich“ ab. Ja was denn nun?
Georg Anastasiadis
Sie erreichen den Autor unter
Georg.Anastasiadis@ovb.net