Eizellspende

Für das Kindeswohl

von Redaktion

Ein Prozess in Augsburg zeigt: Es ist höchste Zeit für eine Reform des Embryonenschutzgesetzes. Während die Reproduktionsmedizin rasant voranschreitet, hat sich die rechtliche Situation für künstliche Befruchtungen seit 1990 kaum geändert. Ein Fehler, vor allem wenn es um das Verbot der Eizellspende geht. Dieses sollte – unter strengen Auflagen – gekippt werden. Denn letztlich führt es nur dazu, dass hierzulande Kinder geboren werden, die keine Chance haben, ihre Herkunft zu erfahren.

Die Realität ist folgende: Frauen mit unerfülltem Kinderwunsch reisen ins Ausland, um dort – legal – eine Eizellspende in Anspruch zu nehmen. Die meisten Spenderinnen wollen aber anonym bleiben, damit in Zukunft ihre genetischen Kinder bloß nicht an die Tür klopfen.

Freilich kann man sich über den „Eizell-Tourismus“ aufregen. Besser wäre es jedoch, ihn zu unterbinden – indem man nicht-anonyme Eizellspenden in Deutschland erlaubt. Spenderinnen könnten, wie in vielen anderen europäischen Ländern, nur eine Aufwandsentschädigung erhalten, kein Honorar. Zudem wären Eizellspenden innerhalb von Familien denkbar. Kinder, die so entstehen, würden in jedem Fall erfahren, von wem sie abstammen. Und ist nicht das Kindeswohl am Ende entscheidend?

Barbara Nazarewska

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