Hintergrund zur Wahl

von Redaktion

So wird die Regierung gebildet

Deutschland wird meist von Koalitionen regiert. Doch was passiert, wenn nach einem knappen Bundestagswahlergebnis die Regierungsbildung schwierig oder unmöglich wäre? Eine Frist für die Kanzlerwahl gibt es nicht. Der bisherige Bundeskanzler bliebe mindestens bis zum Zusammentritt des neuen Bundestags im Amt. Der muss spätestens 30 Tage nach der Wahl zur konstituierenden Sitzung zusammen kommen. Sollte in der ersten Sitzung kein Nachfolger gewählt werden, müsste der Amtsinhaber nach Artikel 69 Grundgesetz „auf Ersuchen des Bundespräsidenten“ die Geschäfte bis zur Wahl eines Kanzlers weiterführen. Dieser „Übergangszustand“ könnte theoretisch Wochen oder Monate dauern.

Die Kanzlerwahl ist in Artikel 63 geregelt: Danach wird der Regierungschef „auf Vorschlag des Bundespräsidenten“ vom Bundestag mit der Mehrheit der Mitglieder gewählt. Das Staatsoberhaupt ist bei seinem Vorschlag rechtlich nicht gebunden. Bleibt unklar, wer sich in der Abstimmung im Parlament durchsetzen wird, so liegt es nach Ansicht der meisten Grundgesetzkommentatoren in seinem Ermessen, welchen Kandidaten er vorschlägt.

Wird eine Kanzlermehrheit nicht erreicht, auch nicht innerhalb von 14 Tagen bei weiteren Wahlgängen mit möglichen Gegenkandidaten, so muss „unverzüglich“ ein letzter Wahlgang stattfinden, in dem gewählt ist, wer die meisten Stimmen erhält. Den dann Gewählten hat der Bundespräsident binnen sieben Tagen entweder zu ernennen – oder er löst den Bundestag auf. Das Staatsoberhaupt kann also entscheiden, ob es in diesem Fall eine Neuwahl gibt oder ob eine Minderheitsregierung ins Amt kommt.

Der Bundestag müsste innerhalb von 60 Tagen nach seiner Auflösung neu bestimmt werden. Bei einem Minderheitskanzler wären Schwierigkeiten bei politisch heiklen Abstimmungen im Parlament programmiert, da sich dieser auf keine stabile Mehrheit stützen könnte.  dpa

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