Wissenswertes zur Stimmabgabe

So funktioniert die Bundestagswahl

von Redaktion

von Sebastian Dorn und Sebastian Fischer

München – Auch das neudeutsche Wort „Selfie“ hat es inzwischen in die Bundeswahlordnung geschafft. Es ist ja beinahe ein Volkssport geworden, dass sich Nutzer sozialer Netzwerke in allen möglichen Lebenslagen selbst fotografieren und die Bilder im Internet hochladen. Beim Sonnenuntergang am Strand, beim Abendessen im Restaurant – und eben auch beim Wählen. Anders als vor vier Jahren soll es am Sonntag aber keine solchen Motive geben: Fotos und Filme in der Wahlkabine sind seit 2017 verboten. So soll das Wahlgeheimnis geschützt und Stimmenkauf verhindert werden. Bei Verstößen droht der Ausschluss von der Wahl und sogar eine Haftstrafe von bis zu zwei Jahren.

Ganz so einfach ist das mit dem Wählen also nicht. Was ist erlaubt, was ist verboten? Und nach welchen Kriterien sind die Stimmzettel gestaltet? Sechs Erklärungen, damit es in der Wahlkabine nicht hektisch wird:

Der Stimmzettel: Jeder Wähler hat zwei Stimmen – eine auf der linken Seite des Stimmzettels (schwarz gedruckt), eine auf der rechten Seite (blau gedruckt). Links stehen die Direktkandidaten aus dem eigenen Stimmkreis. Derjenige mit den meisten Stimmen geht direkt nach Berlin, deutschlandweit kommen so 299 Parlamentarier zusammen. Mit der Stimme rechts bestimmen die Wähler, wie stark die Parteien im Bundestag vertreten sind. Da der Bundestag mindestens doppelt so viele Sitze wie Wahlkreise hat, erhalten neben den Direktkandidaten weitere Bewerber ein Mandat, und zwar in der Reihenfolge der Landeslisten der Parteien. Die Voraussetzung: Sie haben bei der Zweitstimme bundesweit mehr als fünf Prozent der Stimmen erhalten. Diese sogenannte Zweitstimme gilt daher als bedeutender. Der Wähler ist aber nicht verpflichtet, in beiden Spalten ein Kreuz zu machen. Auch mit nur einer abgegebenen Stimme bleibt der Zettel gültig.

Die Schreibweisen: Bei der Zeichnung des Stimmzettels lässt der Gesetzgeber viele Freiräume. Kugelschreiber, Filzstift, Lippenstift oder Wimperntusche: Zum Markieren ist alles erlaubt, solange der Wählerwille klar erkennbar bleibt. Also Vorsicht: Verschmiert die Markierung beim Zusammenfalten auf ein anderes Feld des Zettels, ist die Stimme beim Auszählen ungültig. Dafür muss es aber nicht zwingend ein Kreuz sein, das auf den Stimmzettel geschrieben wird. Beispielsweise sind auch ein Plus-Symbol, ein ausgemalter Kringel oder das Einkreisen eines Kandidaten erlaubt. Tabu sind dagegen Namen, Adresse, Unterschrift oder eine Telefonnummer, da dann das Wahlgeheimnis gebrochen ist. Genauso sind Kommentare verboten. Auch das Hinzufügen eines eigenen Kandidaten auf dem Stimmzettel gilt nicht.

Das Loch im Zettel: Bei den Wahlzetteln fehlt oben rechts entweder eine Ecke oder sie ist mit einem Loch markiert. Das ist Absicht: Die fühlbare Markierung soll sehbehinderten Menschen eine Orientierung bieten, um Schablonen anlegen zu können. Auf diesen Schablonen stehen größere Buchstaben oder die fühlbare Punktschrift ist eingeprägt.

In der Wahlkabine: Laut dem Bundeswahlleiter darf sich jeweils nur eine Person in der Wahlkabine aufhalten. Ausnahmen gibt es, wenn der Wahlberechtigte nicht lesen kann oder wegen körperlicher Beeinträchtigung nicht fähig ist, die Kreuze ohne Hilfe zu machen. Auch Kleinkinder dürfen in die Kabine mitgenommen werden. Handys sind erlaubt, nur eben keine Fotos. In welchem Zustand gewählt wird, ist übrigens egal: Theoretisch dürften Wähler auch in Badekleidung vorbeischauen oder alkoholisiert abstimmen. Nur wenn sie den Ablauf stören oder Kleidung mit einem Parteilogo tragen, fliegen sie aus dem Wahllokal.

Die Kandidaten: In Bayern gibt es 9,5 Millionen Wahlberechtigte. Insgesamt stellen sich 682 Kandidaten zur Wahl, 147 davon als Direktkandidat. 21 Parteien haben Landeslisten eingereicht und bewerben sich damit um die Zweitstimme. Im Durchschnitt sind die Kandidaten in Bayern 47 Jahre alt. Die Älteste von ihnen ist Barbara Rütting. Sechs Jahre lang, von 2003 bis 2009, saß sie für die Grünen im Landtag. Jetzt, im Alter von 89 Jahren, will sie es noch einmal wissen und kandidiert für die V3-Partei. Die jüngste Kandidatin ist gerade noch rechtzeitig vor der Wahl volljährig geworden: Alina Achtziger, 18 Jahre alt, kommt aus Bamberg und tritt auf der Landesliste der Partei „Die Partei“ an.

Die Reihenfolge: Damit alle Stimmzettel gleich aussehen, werden Kandidaten und Parteien nicht nach dem Zufall geordnet, sondern mit Blick auf ihr Zweitstimmen-Ergebnis bei der vorhergehenden Wahl in ihrem jeweiligen Bundesland. In Bayern steht die CSU oben, in Hamburg und Bremen die SPD, sonst die CDU. Am Ende der Liste folgen in alphabetischer Reihenfolge die Bewerber und Parteien, die bei der vorhergehenden Wahl nicht angetreten sind.

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