München – Nach mehreren Befangenheitsanträgen soll der NSU-Prozess heute weitergehen. Das Oberlandesgericht (OLG) München muss allerdings über noch ausstehende Befangenheitsanträge entscheiden.
Eine weitere Verzögerung könnte das Verfahren in Gefahr bringen. Denn nach der gesetzlichen Regel muss di
Dieser Artikel (ID: 137589) ist am 04.10.2017 in folgenden Ausgaben erschienen: Mühldorfer Anzeiger (Seite 4), Wasserburger Zeitung (Seite 4), Mangfall-Bote (Seite 4), Chiemgau-Zeitung (Seite 4), Oberbayerisches Volksblatt (Seite 4), Waldkraiburger Nachrichten (Seite 4), Neumarkter Anzeiger (Seite 4).