Der frühere Geheimagent Werner Mauss ist wegen Steuerhinterziehung zu zwei Jahren Haft auf Bewährung verurteilt worden. Damit muss der 77-Jährige nicht ins Gefängnis. Die Richter am Bochumer Landgericht zeigten sich überzeugt davon, dass Mauss unter einem Decknamen große Vermögenswerte im Ausland ve
Dieser Artikel (ID: 127957) ist am 06.10.2017 in folgenden Ausgaben erschienen: Mühldorfer Anzeiger (Seite 4), Wasserburger Zeitung (Seite 4), Mangfall-Bote (Seite 4), Chiemgau-Zeitung (Seite 4), Oberbayerisches Volksblatt (Seite 4), Waldkraiburger Nachrichten (Seite 4), Neumarkter Anzeiger (Seite 4).