Das verantwortliche Bundesinnenministerium hat die als zu ungenau kritisierte Volkszählung von 2011 vor dem Bundesverfassungsgericht verteidigt. „Aus Sicht der Bundesregierung war der Zensus 2011 erfolgreich und verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden“, sagte Staatssekretär Klaus Vitt in Karlsruhe
Dieser Artikel (ID: 180169) ist am 25.10.2017 in folgenden Ausgaben erschienen: Mühldorfer Anzeiger (Seite 4), Wasserburger Zeitung (Seite 4), Mangfall-Bote (Seite 4), Chiemgau-Zeitung (Seite 4), Oberbayerisches Volksblatt (Seite 4), Waldkraiburger Nachrichten (Seite 4), Neumarkter Anzeiger (Seite 4).