München – Man kann davon ausgehen, dass die Tage von Peter Altmaier (CDU) gut ausgefüllt sind. Dennoch nimmt sich der Kanzleramtschef zwischendrin eine Stunde Zeit und verlässt die Jamaika-Verhandlungen, um mit der „Bild“ über Zahlen zu sprechen.
Der Anlass: Das Blatt hatte von gut 30 000 abgelehnten, sofort ausreisepflichtigen Asylbewerbern berichtet, die spurlos verschwunden seien – und möglicherweise in Deutschland untergetaucht. Das Bundesinnenministerium hatte schnell dementiert, die Berechnungen der Zeitung seien nicht korrekt. Die Zahl allerdings war in der Welt.
Richtig ist: Das Problem an sich besteht tatsächlich. Bereits 2015 antwortete das Innenressort auf eine Linken-Anfrage: Es sei zu vermuten, „dass eine nicht unerhebliche Zahl von Ausreisepflichtigen ohne Duldung ohne Kenntnis der Ausländerbehörden aus Deutschland ausreist oder untertaucht“. Heute sagt Altmaier: „Bislang weiß niemand genau, wie viele Asylsuchende Deutschland und Europa wieder verlassen haben, ohne sich abgemeldet zu haben, oder vielleicht auch in die Schwarzarbeit abgetaucht sind.“ Und auch Bayerns Innenminister Joachim Herrmann (CSU) will gegenüber unserer Zeitung nicht ausschließen, „dass abgelehnte Asylbewerber in manchen Fällen tatsächlich in die Illegalität abtauchen“. Allerdings: Die Zahl 30 000 sei „deutlich zu hoch gegriffen“.
Wie rechnet die „Bild“? Ende Dezember 2016 seien im Ausländerzentralregister rund 54 000 Personen als ausreisepflichtig ohne Duldung gemeldet gewesen. Laut Statistik-Bundesamt hätten 2016 aber nur rund 24 000 dieser Personen Asylleistungen bezogen. Blieben also 30 000 abgelehnte Asylbewerber, von denen die Behörden nicht wüssten, wo sie sich aufhalten.
Ein falscher Schluss, erklärt das Bundesinnenministerium. Schließlich seien die Personen, die im Ausländerzentralregister als ausreisepflichtig gelistet seien, nur zur Hälfte abgelehnte Asylbewerber. Erfasst seien unter anderem auch Menschen, deren Visa abgelaufen seien – darunter Studenten oder Urlauber.
Das Ministerium beklagt zudem, die Gegenrechnung mit Asylbewerberleistungen sei nicht korrekt. Auch Herrmann übt Kritik an dieser Rechnung. Nicht berücksichtigt seien zum Beispiel all die ausreisepflichtigen Ausländer, die schon deswegen keine Asylleistungen beziehen, weil sie in Deutschland erlaubterweise arbeiten. Aus all dem folgt: Die tatsächliche Zahl dürfte deutlich geringer sein.
Hinzu kommt, dass die verwendeten Zahlen ohnehin als ungenau gelten. „Die Datenqualität des Ausländerzentralregisters muss dringend verbessert werden“, sagt auch Herrmann. Und: In vielen Fällen sei davon auszugehen, „dass die Betreffenden bereits aus Deutschland entsprechend ihrem Ausweisungsbescheid ausgereist sind, sich aber nicht abgemeldet haben“.
Doch wieso weiß der Staat nicht, wer noch im Land ist? Eine Erklärung: Bei Abschiebungen haben Bund und Länder einen genauen Überblick, schließlich organisieren sie sie selbst. Anders ist es bei freiwilligen Ausreisen. Komplett erfasst werden hierbei nur diejenigen, die für ihre freiwillige Rückkehr ins Heimatland finanzielle Hilfe beantragen. Wer sich dagegen nicht unterstützen lässt, landet nicht unbedingt in einer Statistik.
Zwar bekommen alle, die freiwillig das Land verlassen wollen, eine „Grenzübertrittsbescheinigung“, die sie bei der Ausreise bei der deutschen Grenzbehörde abgeben sollen. Zum Teil reichen die Betroffenen das Papier aber bei einer ausländischen Grenzbehörde oder einer deutschen Auslandsvertretung ein – was nicht erfasst wird. Oder sie geben die Bescheinigung gar nicht ab. S. Horsch/C. Jacke