München – Gut acht Wochen ist es her, dass die Bundesanwaltschaft lebenslange Haft für die mutmaßliche NSU-Rechtsterroristin Beate Zschäpe gefordert hat. Seitdem warten alle Beteiligten darauf, dass endlich die Anwälte der Opfer das Wort ergreifen dürfen. Doch zahlreiche Befangenheitsanträge gegen das Gericht haben das bisher verhindert. Heute wird wieder mal ein neuer Versuch gestartet. Als Konsequenz aus diesem zähen Prozedere im NSU-Prozess, der sich seit viereinhalb Jahren schleppt, werden die Forderungen nach Reformen im Strafprozessrecht immer lauter. Und so will sich Bayerns Justizminister Winfried Bausback (CSU) heute auf der Herbstkonferenz der Justizminister der Länder für Änderungen stark machen.
Überlegungen gibt es schon länger. Gerade Wirtschaftsprozesse ziehen sich oft zäh wie Kaugummi. Doch die Flut der Anträge im NSU-Prozess hat noch einmal alles getoppt. Da genügte es schon mal, dass eine Richterin angeblich den linken Mundwinkel nach oben zog – und schon stellten Verteidiger wegen eines „geringschätzigen Lächelns“ einen Befangenheitsantrag.
Vor allem drei Punkte sollen auf den Tisch, wenn Bausback sich heute mit seinen Kollegen in Berlin trifft. Als Erstes sollen die Gerichte gerade bei der Hauptverhandlung entlastet werden. „Und das bedeutet zum Beispiel: Unsere Gerichte brauchen ein wirkungsvolles Instrumentarium gegen missbräuchlich gestellte Befangenheitsanträge“, sagt der Minister. Die Anträge seien ein „an sich sinnvolles Instrument, um die Neutralität des Gerichts zu sichern“. Doch die Anwälte dürften es nicht dazu missbrauchen, „Prozesse nahezu unendlich in die Länge zu ziehen und auf diese Weise verhindern, dass das Gericht zügig zu einem Urteil kommen kann“.
Welches rechtliche Instrumentarium das sein könnte, ist noch nicht klar. Genau das soll auf der Konferenz erarbeitet werden. Dabei geht es um eine Gratwanderung: Die Prozesse sollen effizienter und schneller werden, aber die rechtsstaatlichen Grundsätze müssen gewahrt bleiben.
Auch die Richterschaft erkennt das Problem. „Es ist auch eine ganz wesentliche Forderung von uns, das Strafprozessrecht so zu verändern, dass man den missbräuchlichen Befangenheitsanträgen einen Riegel vorschieben kann“, sagt Andrea Titz, Vorsitzende des Bayerischen Richtervereins. Das Recht sei derzeit so, dass ein Verfahren dauerhaft torpediert und in die Länge gezogen werden könne. Für eine Änderung gebe es verschiedene Ansatzpunkte. So könnte man etwa die Entscheidungsfrist im laufenden Prozess verlängern. Bisher muss bis zu Beginn des übernächsten Verhandlungstages entschieden werden – andernfalls kann das Gericht nicht weiterverhandeln.
Zweiter Punkt auf Bausbacks Liste: In umfangreichen Prozessen mit zahlreichen Nebenklägern und entsprechend vielen Rechtsanwälten soll es die Pflicht zu einem „Gruppenbeistand“ geben. Unter engen Voraussetzungen könnten dann Opfer oder deren Angehörige von einem gemeinsamen Rechtsanwalt vertreten werden. „Auch Großverfahren müssen prozessual und organisatorisch handhabbar sein“, sagt Bausback, „Hierzu wäre ein Gruppenbeistand ein wichtiger Beitrag, der zugleich die Rechte und Belange der Nebenkläger angemessen berücksichtigt.“
Drittens soll künftig schneller über Besetzungsrügen entschieden werden. Bisher wird darüber erst im Revisionsverfahren endgültig befunden. Das habe zur Folge, dass Gerichte teilweise monatelang unter dem Damoklesschwert einer möglichen Aufhebung wegen fehlerhafter Besetzung verhandeln müssten. Der Justizminister schlägt ein Vorabentscheidungsverfahren vor. „Ein übergeordnetes Gericht kann dann über Besetzungsrügen vorab abschließend entscheiden.“ So hätten die Gerichte und die Verfahrensbeteiligten frühzeitig Rechtssicherheit in dieser Frage – das Ende des Damoklesschwert also.