Urteil
Begrenzte Wohnkosten bei Hartz IV
Das Bundesverfassungsgericht bremst Ansprüche an den Staat
Karlsruhe – Hartz-IV-Empfänger haben nach einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts keinen Anspruch auf Übernahme ihrer vollen Miet- und Heizkosten in unbegrenzter Höhe. Die Beschränkung des Sozialgesetzbuchs auf „angemessene“ Aufwendungen sei mit dem Grundgesetz vereinbar, entschied die 2. K