Urteil

Begrenzte Wohnkosten bei Hartz IV

Das Bundesverfassungsgericht bremst Ansprüche an den Staat

Karlsruhe – Hartz-IV-Empfänger haben nach einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts keinen Anspruch auf Übernahme ihrer vollen Miet- und Heizkosten in unbegrenzter Höhe. Die Beschränkung des Sozialgesetzbuchs auf „angemessene“ Aufwendungen sei mit dem Grundgesetz vereinbar, entschied die 2. K

Samstag, 11. April 2026

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