Wir alle müssen gottlob in unserer modernen Wirtschaft nicht mehr in Fabriken oder auf Feldern schuften, wo im Maschinentakt Kräfte zehrende Arbeit geleistet werden musste. Besonders schlimm war es früher im Bergbau und deswegen kann man nicht genug Achtung haben vor den Bergleuten, die schon vor dem Ersten Weltkrieg in schweren Kämpfen den Acht-Stunden-Tag für Untertagearbeit durchgesetzt haben. 1918 wurde daraus ein allgemeines Arbeitszeitgesetz, das bis heute vorschreibt: „Die werktägliche Arbeitszeit der Arbeitnehmer darf acht Stunden nicht überschreiten“. Und nach Beendigung der täglichen Arbeitszeit hat eine ununterbrochene Ruhezeit von mindestens elf Stunden zu folgen.
Seit 1994 sind gewisse Abweichungen vom damit festgeschriebenen Acht-Stunden-Tag möglich, wenn innerhalb von sechs Kalendermonaten oder innerhalb von 24 Wochen im Durchschnitt acht Stunden werktäglich nicht überschritten werden. Damit hat der Gesetzgeber schon ein wenig die Tür aufgemacht zu möglichen wöchentlichen oder gar jährlichen Arbeitszeitregelungen.
Ist nun die Festlegung auf eine verbindliche Tagesarbeitszeit noch zeitgemäß, nachdem digitale Anwendungen in all unsere Betriebe eingezogen sind? Nein, meinen zum Beispiel die Sondierer, die für Union, FDP und Grüne derzeit eine mögliche Koalition ausloten. Sie wollen das Arbeitszeitgesetz in der nächsten Legislaturperiode reformieren und berufen sich dazu auch auf den Wirtschaftsweisen Christoph Schmidt, der eine Flexibilisierung der Arbeitszeit gefordert hat.
Länder wie die Schweiz und auch die EU haben zum Beispiel schon heute statt einer täglichen Arbeitszeit eine maximale Wochenarbeitszeit von 45 oder 48 Stunden festgeschrieben. In der Schweiz wird neuerdings sogar diskutiert, ob nicht zumindest bestimmte Betriebe mit saisonal unterschiedlichen Belastungen wie das Gastgewerbe und überhaupt Branchen mit großen saisonalen Unterschieden am besten zu einer festen Jahresarbeitszeit übergehen sollten. In solchen Unternehmen, wie auch bei Wirtschaftsprüfern und anderen Beratern, ist es längst Realität, dass die geltende Arbeitszeitregelung gar nicht eingehalten werden kann. Ein Gesetz aber, was in der Lebenswirklichkeit nicht einzuhalten ist, muss angepasst werden.
Das darf natürlich nicht bedeuten, dass irgendjemand gezwungen wird, mehr zu arbeiten, als ihm angesichts seiner Lebenssituation mit möglichen Doppelbelastungen aus dem privaten Bereich zuträglich ist. Alles, was in Arbeitszeitordnungen gesetzlich festgelegt wird, ist nur ein Maximum und dagegen steht das Optimum beruflicher Arbeitszeit. Die Gewerkschaft IG Metall vertritt dazu mit ihrer neuesten Tarifforderung sogar den Standpunkt, dass eine wöchentliche Arbeitszeit von nur 28 Stunden in vielen Fällen „optimal“ sei.
In Deutschland gilt auch bei nicht tarifgebundenen Betrieben die betriebliche Mitbestimmung. Kein Arbeitgeber kann heute mehr willkürlich Arbeitszeiten festsetzen. Ein Wechsel zu Wochenarbeitszeitregeln würde aber allen Beteiligten, Arbeitgebern, Arbeitnehmern und Betriebsräten, mehr Flexibilität geben. Das ist nicht nur wichtig für die Wettbewerbsfähigkeit deutscher Firmen mit anderen Unternehmen, sondern auch im Hinblick darauf, dass unsere Betriebe und die darin arbeitenden Menschen individuell sehr unterschiedliche Interessen haben.
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