Abschiebung von Gefährdern nach Syrien?

Vorfahrt für Selbstschutz

von Redaktion

„Gefährder haben in unserem Land nichts zu suchen“, sagt der sächsische Vorsitzende der Innenministerkonferenz, Markus Ulbig (CDU), und begründet damit die Forderung der Unionsminister, Straftäter und Gefährder aus Deutschland abzuschieben. Auch nach Syrien. Die SPD lehnt den Vorstoß als unverhältnismäßig ab. Aber ist er das?

Jeder zivilisierte Mensch ist bereit, jenen zumindest vorübergehend Schutz zu bieten, die vor Krieg, Verfolgung und Gewalt fliehen mussten, um Leib und Leben zu retten. Doch muss dieser Schutz auch noch für jene Syrer gelten, die sich – aus ideologischen oder anderen Gründen – plötzlich gegen ihre Beschützer wenden und zur tödlichen Gefahr für sie werden? Nein – vorausgesetzt, die polizeiliche Ermittlungsakte des Gefährders belegt zweifelsfrei die Mitwirkung an Planung oder Vorbereitung eines Terroraktes: Dann müssen der Schutz und die Sicherheit der eigenen Bevölkerung Vorrang vor den Interessen eines potenziellen Mörders haben. Also eine Abschiebung auch nach Syrien möglich sein. Die Rund-um-die Uhr-Bewachung eines entdeckten Gefährders ist nicht nur teuer und personalintensiv. Sie ist auch pannenbehaftet, wie der Fall des tunesischen Gefährders und Straftäters Anis Amri leider blutig gezeigt hat.

Auch im zivilen Leben wird von keinem Retter verlangt, sein eigenes Leben zu riskieren. Diese Vorfahrt für Eigenschutz muss erst recht gegenüber Terroristen gelten.

Alexander Weber

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