Flaggen-Eklat: Staat will reagieren

von Redaktion

Innenpolitiker regen schärfere Gesetze an – „Widerwärtige Taten“

Berlin – Die Fahne eines Staates anzuzünden, ist eine bewusste Provokation. Strafbar ist das aber nur in bestimmten Fällen. Nach der Verbrennung israelischer Fahnen bei Kundgebungen in Berlin fordert der Zentralrat der Juden in Deutschland nun schärfere Gesetze gegen antisemitische Demonstrationen. Auch Innenpolitiker von Union, SPD und Grünen plädierten für eine Verschärfung.

Am Wochenende waren bei einer pro-palästinensischen Demonstration am Brandenburger Tor israelische Flaggen verbrannt worden. Zehn Menschen wurden festgenommen, vor allem wegen Körperverletzungen und Beleidigungen. Die Proteste richteten sich gegen die von US-Präsident Donald Trump verkündete Anerkennung Jerusalems als Hauptstadt Israels. Die Bundesregierung hatte erklärt, der Rechtsstaat dürfe solche Ausschreitungen nicht dulden.

Allerdings ist das Verbrennen von Flaggen laut Polizei grundsätzlich erst einmal nicht strafbar. Das gelte auch für die israelische Fahne. Strafbar wird das nach Paragraf 104 des Strafgesetzbuches aber, wenn die Flagge als Hoheitszeichen verwendet werde. In solchen Fällen ist eine Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren vorgesehen.

Für deutsche Staatssymbole, wie auch die Fahne der Bundesrepublik, sind die Vorgaben strenger. Hier steht eine Zerstörung oder Verbrennung zum Beispiel nicht nur unter Strafe, wenn die Flagge an offizieller Stelle angebracht ist – sondern auch, wenn die Flagge öffentlich, in einer Versammlung „verunglimpft“ wird. Geregelt ist das in Paragraf 90a des Strafgesetzbuches.

Der Zentralrat der Juden findet die geltende Rechtslage unbefriedigend und fordert Änderungen. „Wer israelische Flaggen verbrennt, stellt das Existenzrecht Israels infrage, lehnt es ab. Da stößt man an die Grenzen der Versammlungsfreiheit“, sagte der Präsident des Zentralrats, Josef Schuster, der „Rhein-Neckar-Zeitung“. Ausschreitungen mit klarem antisemitischen Charakter sollten nicht genehmigungsfähig sein. Allein die Beobachtung solcher Demonstrationen durch die Polizei reiche nicht aus.

Unterstützung kam von Innenpolitikern im Bundestag. „Nachdem das Verbrennen oder Zerstören von mitgebrachten ausländischen Flaggen bei Demonstrationen oder Versammlungen nicht strafbar ist, halte ich eine Änderung des Strafrechts für dringend erforderlich“, sagte der CSU-Innenexperte Stephan Mayer. Die Grünen-Abgeordnete Irene Mihalic beklagte, das Verbrennen von Flaggen sei ein Symbol des Krieges und der Aggressivität. „Es ist unverständlich, dass im Strafgesetzbuch bisher nur das Abbrennen deutscher Staatssymbole verboten wird.“ Der SPD-Innenexperte Burkhard Lischka mahnte: „Angesichts der widerwärtigen Ereignisse in Berlin stellt sich in der Tat die Frage, ob das öffentliche Verbrennen von Flaggen von Staaten, zu denen die Bundesrepublik diplomatische Beziehungen unterhält, nicht unter Strafe gestellt werden sollte.“ dpa/mm

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